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Die Schulstraße stärkt die Aktive Mobilität von Kindern

Die Schulstraße ermöglicht es Kindern, aktiv und sicher zur Schule zu kommen. Mit der 33. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) wurde die Schulstraße im Jahr 2022 in Österreich gesetzlich verankert. Seit der 35. Novelle der StVO können Gemeinden sie auf Gemeindestraßen selbst verordnen.

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Das sollten Sie wissen

Sicherheit

Die Schulstraße reduziert den Autoverkehr insbesondere vor Schulbeginn, damit Kinder eigenständig, sicher und aktiv in die Schule gehen können.

Zeitliche Beschränkung

Die Schulstraße ist zeitlich beschränkt und richtet sich nach Beginn und Ende der Schule. Eine praxistaugliche Zeit ist im Einklang mit der Schule zu vereinbaren.

Wiener Modell

Das Wiener Modell unterscheidet sich von der Schulstraße wie in der StVO geregelt. Die Schulstraße wird hier über temporäre Fahrverbote umgesetzt.

Gesetzesnovelle

Mit der 35. Novelle der StVO im Jahr 2024 wurde die Schulstraße in den Wirkungsbereich der Gemeinden übertragen. Seitdem können Gemeinden diese selbst verordnen.

Was ist eine Schulstraße?

In einer Schulstraße wird die Fahrbahn temporär für den regulären Autoverkehr gesperrt und stattdessen für den Fußverkehr geöffnet. Davon profitieren insbesondere Kinder und Jugendliche. Insbesondere zu Schulbeginn wird dadurch das Verkehrsaufkommen reduziert und Kinder sowie Eltern werden ermutigt, einen Teil des Schulwegs klimafreundlich und aktiv zurückzulegen. In der Schulstraße ist das Gehen auf der Fahrbahn sowie das Radfahren in Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Anwohner:innen dürfen in der Zeit vor Schulbeginn und nach Schulende nur in Schrittgeschwindigkeit zu- und abfahren.

Schulstraße – Wiener Modell
Das „Wiener Modell“ setzt die Schulstraße als temporäre Fahrverbote für den Kfz-Verkehr um. Das bedeutet, dass auch Anrainer:innen in der verordneten Zeit nicht zu- oder abfahren dürfen. Weitere Informationen dazu finden Sie bei der Mobilitätsagentur Wien.

© BMK

Das bringt die Schulstraße

Eine Schulstraße trägt dazu bei, das Pkw-Verkehrsaufkommen vor Schulen und die Anzahl der Elterntaxis zu reduzieren. Das bewirkt für das direkte Umfeld der Schule eine Entlastung, erhöhte Verkehrssicherheit und bessere Luftqualität. Kommen Kinder aktiv mobil zur Schule, zu Fuß, mit dem Rad oder mit dem Roller, anstatt mit dem Pkw gefahren zu werden, tut das gut: Die Kinder bewegen sich und lernen, sich im Verkehrsraum zu orientieren. Das wirkt sich positiv auf ihre Gesundheit und Entwicklung aus. Kinder starten damit konzentrierter in den Tag.

Wie Sie das Verkehrs-Chaos in der Früh eindämmen, können Sie auch im Podcast Klimadialog nachhören:

Temporäre Sperrung in der Praxis

Schulstraßen zeichnen sich dadurch aus, den Straßenabschnitt vor der Schule temporär für den Kfz-Verkehr zu sperren und für den Fuß- und Radverkehr zu öffnen. In der Praxis geschieht dies oft durch mechanische Scherengitter, Handschranken oder Poller – je nach lokalen Gegebenheiten wie Straßenbreite, Verfügbarkeit eines Stromanschlusses oder Unterstellmöglichkeiten für die Sperre. Freiwillige Eltern oder engagierte Personen stellen für einen gewissen Zeitraum vor und nach dem Schulbeginn die Sperre auf und räumen diese dann wieder weg. 

Die Zusatztafel „Schulstraße“ verweist dabei auf die Dauer der zeitlichen Beschränkung. Diese kann sich von Schule zu Schule unterscheiden. In Hallein beispielsweise gilt die Schulstraße nur an Schultagen von 07:30 bis 08:15 Uhr und von 11:30 bis 13:00 Uhr. In der Volksschule St. Valentin in Niederösterreich wurde die Schulstraße an Schultagen von 07:00 bis 14:00 Uhr verordnet. Die StVO gibt hier vor, „insbesondere auf Schultage sowie die Tageszeiten von Schulbeginn und Schulende Bedacht zu nehmen“ (§ 76d. Abs 1 StVO).

Gut zu wissen: Per 1. Juli 2024 können Gemeinden in Ihrem Wirkungsbereich, also etwa auf Gemeindestraßen, eine Schulstraße verordnen.

Schritte zur Schulstraße

Handlungswunsch: Für die erfolgreiche Umsetzung einer Schulstraße müssen Stadt/Gemeinde und Schule gleichermaßen von der Maßnahme überzeugt sein und gemeinsam daran arbeiten.

Ersteinschätzung: Die Stadt oder Gemeinde führt eine Ersteinschätzung zur Eignung des Straßenabschnitts als Schulstraße durch. Eine Einbeziehung der Polizei ist zu empfehlen, wenn diese oft vor Ort ist und die Situation daher gut und objektiv einschätzen kann.

Konsens herstellen: Die Schulstraße ist ein gemeinsames Projekt von Stadt/Gemeinde und Schule. Eine frühzeitige Einbindung der Schulleitung, Lehrkräfte und Elternvertretung sowie der betroffenen Anrainer:innen erhöht die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Umsetzung der Schulstraße. Zur Planung einer Schulstraße gehören auch Überlegungen zu künftigen Elternhaltestellen, die Gewährleistung der Zufahrt für Anrainer: innen und die Führung von Schulbussen.

Verfahren: Per 1. Juli 2024 können Gemeinden in Ihrem Wirkungsbereich, also etwa auf Gemeindestraßen, eine Schulstraße verordnen.

Verkehrsverhandlung: Eine Verkehrsverhandlung kann anberaumt werden, um mit allen Betroffenen über die geplante Schulstraße sowie begleitende Maßnahmen zu beraten und zu diskutieren.

Information der Eltern, Pädagog:innen, Direktion: Eine umfangreiche Information der Eltern über die bevorstehende Einführung der Schulstraße und die vielfältigen Vorteile einer Verkehrsberuhigung ist äußerst wichtig. Hierfür eignen sich Gespräche, Elternbriefe, E-Mails und Informationen bei Elternabenden. Auch die Pädagog:innen sollten frühzeitig über die Regeln und Ziele der Schulstraße informiert werden.

Information der Anrainer:innen: Eine umfassende Information der Anrainer:innen ist wichtig für die Zustimmung zur Schulstraße. Mit Flyern, Artikeln in der Gemeindezeitung, auf Webseiten und Social Media können die Regeln und Ziele der Schulstraße erklärt und um Unterstützung geworben werden. Bei der Information sollte der Fokus auf dem Sinn und Ziel der Schulstraße liegen.

Kundmachung*: Gemäß § 76d Abs 5 StVO müssen Schulstraßen entsprechend den Bestimmungen des § 44 Abs 1 StVO gekennzeichnet werden. Dies bedeutet, dass am Anfang und am Ende der Schulstraße die entsprechenden Hinweiszeichen gemäß § 53 Abs 1 Z 26a und 29 StVO angebracht werden müssen. Im Zuge dessen werden auch die Zusatztafeln montiert.

Feierliche Eröffnung: Durch eine feierliche Eröffnung der Schulstraße in Anwesenheit von Gemeindevertreter:innen beziehungsweise Stadtvertreter:innen, Schulleitung, Lehrkräften sowie Schüler:innen kann der Beginn der neuen Verkehrsregelung gebührend gewürdigt werden.

Verordnung*: Eine Schulstraße wird als Verordnung erlassen.

Überwachung: Für die Kontrolle der Einhaltung der Regeln ist die Polizei zuständig.

Evaluation: Vor und nach Einführung einer Schulstraße ist es empfehlenswert, eine Evaluierung durchzuführen, um zu überprüfen, ob die angestrebten Wirkungen und Ziele erreicht wurden.

*verpflichtende Schritte im Verwaltungsverfahren

Webinartipp

Erfahren Sie mehr zum Thema im klimaaktiv mobil Webinar vom April 2026 und im Leitfaden Schulstraße

Fragen und Antworten

Hinweis: Die nachfolgenden Fragen wurden im Rahmen des Webinars gestellt und beantwortet.

Nein. Für Schulstraßen auf Gemeindestraßen ist ausschließlich die Gemeinde zuständig und ein Verkehrsgutachten ist nicht zwingend nötig, sofern keine zusätzlichen Verkehrsmaßnahmen verordnet werden.

Bei Gemeindestraßen ist die Bezirkshauptmannschaft grundsätzlich nicht zuständig. Werden jedoch zusätzliche Maßnahmen (z. B. Fahrverbote, Einbahnen) verordnet, ist sie einzubinden.

Nein. Eine Schulstraße gilt nur an Schultagen.

Grundsätzlich nein. Eine Zufahrt ist nur möglich, wenn sie ausdrücklich als Ausnahme in der Verordnung festgelegt und auf einer Zusatztafel (z. B. „ausgenommen Zufahrt für Schulpersonal“) kundgemacht wird. Es wird empfohlen, eine andere Route für die Zufahrt zum Lehrerparkplatz anzubieten. 

Durch eine ausdrückliche Ausnahme in der Verordnung und entsprechende Zusatztafel. Die Zulässigkeit ist im Einzelfall zu prüfen.

Nein. Anrainer sind nur Bewohner. Lieferdienste dürfen nur einfahren, wenn sie als Ausnahme verordnet und beschildert sind.

Ja, aber nur Anrainer. Andere Fahrzeuge dürfen während der Gültigkeitszeit nicht wegfahren.

Nein. Die Schulstraße hebt die Einbahnregelung nicht auf. Radfahren gegen die Einbahn ist nur erlaubt, wenn dies in der Einbahn‑Verordnung ausdrücklich vorgesehen ist.

Ja. Linienbusse dürfen einfahren, wenn eine Haltestelle innerhalb der Schulstraße liegt. Die Busfrequenz sollte jedoch zum Zweck der Schulstraße passen.

Linienbusse und offizielle Schülertransporte nach KFG sind erlaubt, sofern eine Haltestelle innerhalb der Schulstraße liegt. Private, nicht gekennzeichnete Schülertransporte sind nicht erlaubt.

Empfohlen wird eine Verordnung von Park‑ oder Halteverboten (mit Ausnahmen zum Ein‑/Aussteigen). Ergänzend kann eine Elternhaltestellentafel angebracht werden. Vorlagen gibt es bei klimaaktiv mobil.

Nein, sofern sie nicht offiziellen StVO‑Markierungen entsprechen. Dann reicht die Zustimmung des Straßenerhalters.

Nein. Gestaltung und Halte‑/Parkregelungen liegen im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde, sofern keine zusätzlichen StVO‑Maßnahmen umgesetzt werden.

Ja. Laut StVO‑Novelle (§ 98h) sind kamerabasierte Zufahrtskontrollen möglich. Praktische Erfahrungen sind noch begrenzt.

Nein. Sie werden per behördlichem Bescheid befristet ermächtigt.

Zum Beispiel bei oder in der Schule oder gesichert an Verkehrsschildern. Erfahrungsgemäß gibt es kaum Probleme mit Diebstahl oder Vandalismus.

Es fallen Kosten für Verkehrszeichen (ca. 100 € pro Tafel), Zusatztafeln und Absperrungen an.

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