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Die Schulstraße stärkt die aktive Mobilität von Kindern

Die Schulstraße ermöglicht es Kindern, aktiv und sicher in die Schule zu kommen. Mit der 33. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) im Jahr 2022 wurde die Schulstraße in Österreich gesetzlich verankert.

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Das sollten Sie wissen

Sicherheit

Die Schulstraße reduziert den Autoverkehr insbesondere vor Schulbeginn, damit Kinder eigenständig, sicher und aktiv in die Schule gehen können.

Zeitliche Beschränkung

Die Schulstraße ist zeitlich beschränkt und richtet sich nach Beginn und Ende der Schule. Eine praxistaugliche Zeit ist im Einklang mit der Schule zu vereinbaren.

Wiener Modell

Das Wiener Modell unterscheidet sich von der Schulstraße wie in der StVO geregelt. Die Schulstraße wird hier über temporäre Fahrverbote umgesetzt.

Gesetzesnovelle

Die Schulstraße wurde 2022 mit der 33. Novelle der StVO gesetzlich in Österreich verankert. Sie wurde als Verordnung erlassen.

Was ist eine Schulstraße?

In einer Schulstraße wird die Fahrbahn temporär für den regulären Autoverkehr gesperrt und stattdessen für die Kinder und Jugendlichen geöffnet. Insbesondere zu Schulbeginn wird das Verkehrsaufkommen dadurch reduziert und Kinder wie auch Eltern werden ermutigt, einen Teil des Schulweges klimafreundlich und aktiv zurückzulegen. Die Schulstraße erlaubt das Gehen auf der Fahrbahn und das Radfahren in Schrittgeschwindigkeit. Anwohner:innen dürfen daher in der Zeit vor Schulbeginn und nach Schulende nur in Schrittgeschwindigkeit zu- und abfahren.

Seit Oktober 2022 ist die Schulstraße mit einheitlichen Regeln und einem eigenen Verkehrsschild gesetzlich in der Straßenverkehrsordnung (StVO) verankert. Bis dahin wurden Schulstraßen durch zeitlich begrenzte Fahrverbote verordnet, die von der zuständigen Behörde für jede Schule individuell entwickelt werden mussten. Die gesetzliche Verankerung erleichtert nun deutlich die Einführung einer Schulstraße.

Schulstraße – Wiener Modell
Das „Wiener Modell“ setzt die Schulstraße als temporäre Fahrverbote für den Kfz-Verkehr um. Das bedeutet, dass auch Anrainer:innen in der verordneten Zeit nicht zu- oder abfahren dürfen. Weitere Informationen dazu finden Sie bei der Mobilitätsagentur Wien.

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Das bringt die Schulstraße

Eine Schulstraße trägt dazu bei, das Pkw-Verkehrsaufkommen vor Schulen und die Anzahl der Elterntaxis zu reduzieren. Das bewirkt für das direkte Umfeld der Schule eine Entlastung, erhöhte Verkehrssicherheit und bessere Luftqualität. Kommen Kinder aktiv mobil zur Schule, zu Fuß, mit dem Rad oder mit dem Roller, anstatt mit dem Pkw gefahren zu werden, tut das gut: Die Kinder bewegen sich und lernen, sich im Verkehrsraum zu orientieren. Das wirkt sich positiv auf ihre Gesundheit und Entwicklung aus. Kinder starten damit konzentrierter in den Tag.

Wie Sie das Elterntaxi Chaos in der Früh eindämmen, können Sie auch im Podcast Klimadialog nachhören:

Temporäre Sperrung in der Praxis

Schulstraßen zeichnen sich dadurch aus, den Straßenabschnitt vor der Schule temporär für den Kfz-Verkehr zu sperren und für den Fuß- und Radverkehr zu öffnen. In der Praxis geschieht dies oft durch mechanische Scherengitter, Handschranken oder Poller – je nach lokalen Gegebenheiten wie Straßenbreite, Verfügbarkeit eines Stromanschlusses oder Unterstellmöglichkeiten für die Sperre. Freiwillige Eltern oder engagierte Personen stellen für einen gewissen Zeitraum vor und nach dem Schulbeginn die Sperre auf und räumen diese dann wieder weg. 

Die Zusatztafel „Schulstraße“ verweist dabei auf die Dauer der zeitlichen Beschränkung. Diese kann sich von Schule zu Schule unterscheiden. In Hallein beispielsweise gilt die Schulstraße nur an Schultagen von 07:30 bis 08:15 Uhr und von 11:30 bis 13:00 Uhr. In der Volksschule St. Valentin in Niederösterreich wurde die Schulstraße an Schultagen von 07:00 bis 14:00 Uhr verordnet. Die StVO gibt hier vor, „insbesondere auf Schultage sowie die Tageszeiten von Schulbeginn und Schulende Bedacht zu nehmen“ (§ 76d. Abs 1 StVO).

Gut zu wissen: Per 1. Juli 2024 können Gemeinden in Ihrem Wirkungsbereich, also etwa auf Gemeindestraßen, eine Schulstraße verordnen.

Schritte zur Schulstraße

Handlungswunsch: Für die erfolgreiche Umsetzung einer Schulstraße müssen Stadt/Gemeinde und Schule gleichermaßen von der Maßnahme überzeugt sein und gemeinsam daran arbeiten.

Ersteinschätzung: Die Stadt/Gemeinde führt eine Ersteinschätzung zur Eignung des Straßenabschnitts als Schulstraße durch.

Konsens herstellen: Die Schulstraße ist ein gemeinsames Projekt von Stadt/Gemeinde und Schule. Eine frühzeitige Einbindung der Schulleitung, Lehrkräfte und Elternvertretung erhöht die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Umsetzung der Schulstraße.

Vorbesprechung: Die Bezirksverwaltungsbehörde ist für die Verordnung der Schulstraße zuständig. Vor Einleitung des Verfahrens kann die Stadt/Gemeinde in einem Vorgespräch mit der jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörde, eventuell unter Einbezug einer Sachverständigen beziehungsweise eines Sachverständigen, die Möglichkeiten und Voraussetzungen besprechen.

Verfahrenseinleitung*: Das Verfahren zur Prüfung und Verordnung einer Schulstraße wird gemäß §94b Abs 1 Z b StVO von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde eingeleitet.

Ermittlungsverfahren*: Die zuständige Behörde prüft, ob die Voraussetzungen für eine Schulstraße im betreffenden Straßenabschnitt erfüllt sind. Dabei werden insbesondere die Auswirkungen auf den Verkehr und die Interessen verschiedener Beteiligter abgewogen. Wenn die notwendigen Fachkenntnisse in der Behörde vorhanden sind, kann eigenständig entschieden werden. Andernfalls kann eine Sachverständige oder ein Sachverständiger hinzugezogen werden, um bei der Verordnung der Schulstraße zu unterstützen.

Verkehrsverhandlung: Eine Verkehrsverhandlung kann anberaumt werden, um mit allen betroffenen Stakeholder:innen über die geplante Schulstraße sowie begleitende Maßnahmen zu beraten und zu diskutieren.

Verordnung*: Eine Schulstraße wird als Verordnung erlassen.

Information der Eltern, Pädagog:innen, Direktion: Eine umfangreiche Information der Eltern über die bevorstehende Einführung der Schulstraße und die vielfältigen Vorteile einer Verkehrsberuhigung ist äußerst wichtig. Hierfür eignen sich Gespräche, Elternbriefe, E-Mails und Informationen bei Elternabenden. Auch die Pädagog:innen sollten frühzeitig über die Regeln und Ziele der Schulstraße informiert werden.

Information der Anrainer:innen: Eine umfassende Information der Anrainer:innen ist wichtig für die Zustimmung zur Schulstraße. Mit Flyern, Artikeln in der Gemeindezeitung, auf Webseiten und Social Media können die Regeln und Ziele der Schulstraße erklärt und um Unterstützung geworben werden. Bei der Information sollte der Fokus auf dem Sinn und Ziel der Schulstraße liegen.

Kundmachung*: Gemäß § 76d Abs 5 StVO müssen Schulstraßen entsprechend den Bestimmungen des § 44 Abs 1 StVO gekennzeichnet werden. Dies bedeutet, dass am Anfang und am Ende der Schulstraße die entsprechenden Hinweiszeichen gemäß § 53 Abs 1 Z 26a und 29 StVO angebracht werden müssen. Im Zuge dessen werden auch die Zusatztafeln montiert.

Feierliche Eröffnung: Durch eine feierliche Eröffnung der Schulstraße in Anwesenheit von Gemeindevertreter:innen beziehungsweise Stadtvertreter:innen, Schulleitung, Lehrkräften sowie Schüler:innen kann der Beginn der neuen Verkehrsregelung gebührend gewürdigt werden.

Überwachung*: Für die Kontrolle der Einhaltung der Regeln ist die Polizei zuständig.

Evaluation: Vor und nach Einführung einer Schulstraße ist es empfehlenswert, eine Evaluierung durchzuführen, um zu überprüfen, ob die angestrebten Wirkungen und Ziele erreicht wurden.

*verpflichtende Schritte im Verwaltungsverfahren