
Radabstellanlagen: Kleine Maßnahme mit großer Wirkung
Kleine Maßnahmen haben oft eine große Wirkung – so ermöglichen attraktive und strategisch gut platzierte Radabstellanlagen vielen Menschen erst die häufigere Nutzung des Fahrrads.

Sicheres und bequemes Fahrradparken
Radfahren liegt im Trend. So wurden beispielsweise in Wien in den letzten Jahren an den Radverkehrszählungen jeweils Rekordzahlen gemessen (Mobilitätsagentur Wien, 2023). Es werden aber nicht nur mehr, sondern auch zunehmend unterschiedliche Fahrräder (Transporträder, E-Bikes, Falträder) verwendet. Deshalb werden nicht nur mehr und größere Radabstellanlagen benötigt, durch den steigenden Wert vieler Fahrräder werden auch höhere Anforderungen an die Sicherheit der Abstellanlagen gestellt.
Damit die Qualität des Fahrradparkens als gut bezeichnet werden kann, müssen einige Kriterien erfüllt werden, die über die reine Anzahl der Abstellmöglichkeiten hinausgehen. Die Abstellplätze müssen gut erreichbar, möglichst nahe am Zielort und für alle bequem zu nutzen sein. Darüber hinaus sollte das Fahrrad möglichst an zwei Punkten (Rahmen und Reifen) „fest“, das heißt diebstahlsicher abgeschlossen werden können, ohne dass es dabei zu Beschädigungen kommt.
Zusätzlich sollten die Abstellplätze die Fahrräder vor Regen und Schnee schützen. Eine gute Beleuchtung trägt ebenfalls zur Sicherheit bei und hilft, die Abstellanlagen auch in den Abendstunden oder bei schlechten Lichtverhältnissen gut zu nutzen. Schließlich sollte eine regelmäßige Wartung und Reinigung der Abstellanlagen vorgesehen werden, damit sie in gutem Zustand bleiben und gerne genutzt werden.
Allgemeine Qualitätskriterien
- Ausreichend große Stellflächen
- Gute Erreichbarkeit
- Am Boden befestigte Abstellanlage
- Absperrmöglichkeit für den Fahrradrahmen
- Stabilität für das Fahrrad
- Barrierefreiheit
- Überdachung
- Beleuchtung und Einsehbarkeit
- Reinigung und Wartung
- Berücksichtigung von Transporträdern
- Serviceeinrichtungen
Radparken im Freien: Vom Einstellbügel bis zur Fahrradbox
Fahrrad ist nicht gleich Fahrrad. Transporträder oder Räder mit Anhänger haben andere Voraussetzungen als konventionelle Fahrräder.
Typ | Vorteile | Nachteile |
---|---|---|
Anlehnbügel |
Flexibel in der Anordnung und für alle Fahrradtypen geeignet. |
Der Untergrund muss für die Montage geeignet sein. Bei Überbelegung oder unzureichendem Platz zwischen den Bügeln, können sich Fahrräder verhaken. |
Einstellbügel |
Das Fahrrad steht stabil. Bei höhenversetzter Anordnung können im Vergleich zu Anlehnbügeln mehr Fahrräder auf gleicher Grundfläche untergebracht werden. |
Nicht für Spezialfahrräder geeignet |
Doppelstockparker |
Das Fahrrad steht stabil und es ist eine effiziente und flächensparende Lösung. |
Ein Absperren am Rahmen ist nicht bei allen Modellen möglich. Der obere Stock ist zudem nicht für alle Personen nutzbar. Für einen Doppelstocker ist eine Raumhöhe von mind. 2,75 m erforderlich. |
Fahrradbox |
Guter Witterungsschutz und Aufbewahrungsmöglichkeiten für Helm und mehr. |
Meist nicht für Transportrad oder Fahrrad mit Kindersitz geeignet |
Die Anbringung einer kostengünstigen Vorderradklemme wir nicht empfohlen: Diese Modelle beschädigen die Felge und bieten keinen ausreichenden Schutz gegen Diebstahl. Sie werden daher auch nicht im Rahmen der klimaaktiv mobil Förderungen unterstützt.
Radparken in Gebäuden: Qualitätskriterien und Rechtsrahmen
Bei der Planung von Fahrradabstellanlagen ist die Anzahl der Plätze wichtig, aber nicht alles. Zu beachten ist auch, dass die Abstellplätze gut auffindbar und gut erreichbar sind. Werden die Abstellplätze ins Untergeschoß verlegt, sind beispielsweise Rampen oder Aufzüge vorzusehen.
Qualitätskriterien für Radparken in Gebäuden
- Erreichbarkeit und Barrierefreiheit: Die Abstellanlagen sollten ebenerdig und eingangsnah erreichbar sein.
- Raumgröße: Für Spezialfahrräder (Transporträder, Anhänger) sind eigene und größere Stellflächen vorzusehen.
- E-Ladestationen: Für E-Bikes und E-Transporträder können Lademöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden.
- Zusatzausrüstung: Dazu gehören Radservicestationen, um kleine Reparaturen vorzunehmen oder Reifen aufzupumpen
Rechtliche Rahmenbedingungen in den Bundesländern
Anzahl, Qualität sowie Lage und Erreichbarkeit von Fahrradabstellanlagen werden durch Verordnungen der Bundesländer geregelt. Die Regelungen und Mindestanforderungen bei Neubauten sind daher sehr unterschiedlich. Während fast alle Bundesländer eine Mindestanzahl von Fahrradabstellplätzen vorsehen, sind die Beschaffenheit und Zugänglichkeit nur unzureichend geregelt. So wird zum Beispiel die Verwendung ungeeigneter Vorderradklemmen in den Landesverordnungen weitgehend nicht verhindert.
Zukünftig neue Vorgaben: EU-Gebäuderichtlinie
Im Dezember 2023 wurde eine politische Einigung zur Neugestaltung der Gebäude-Richtlinie (EU/2024/1275) erzielt – mit 28. Mai 2024 trat die Richtlinie in Kraft. Die Mitgliedsstaaten haben zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht zu überführen. Damit werden auch Anforderungen in Bezug auf Fahrradparkplätze in neuen und renovierten Gebäuden und in bestehenden großen Nichtwohngebäuden eingeführt.
In neuen Nichtwohngebäuden und solchen, die einer größeren Renovierung unterzogen werden, müssen Fahrradstellplätze bereitgestellt werden, die mindestens 15 Prozent der durchschnittlichen oder 10 Prozent der gesamten Nutzer:innenkapazität entsprechen, einschließlich Platz für Fahrräder mit größeren Abmessungen.
Für neue Wohngebäude mit mehr als drei Autostellplätzen oder solche, die einer größeren Renovierung unterzogen werden, müssen pro Wohneinheit mindestens zwei Fahrradstellplätze zur Verfügung gestellt werden.