
Einführung von Tempo 30 wird einfacher
Mit der Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist es für Gemeinden und Städte einfacher geworden, eine Temporeduktion im Ortsgebiet umzusetzen.

Das sollten Sie wissen
Reform
Die Einführung von Tempo 30 wurde mit der 35. Reform der StVO vereinfacht. Sie ist seit 1. Juli 2024 in Kraft.
Temporeduktion
Eine Gemeinde oder Stadt kann die Höchstgeschwindigkeit in besonders schutzbedürftigen Bereichen reduzieren.
Radarkontrollen
Die Novellierung bringt auch eine Erleichterung bei Radarkontrollen.
Unfallstatistik
Laut Statistik Austria waren im Jahr 2023 3 382Fußgänger:innen in einenVerkehrsunfall verwickelt – eine Steigerung von 18,7 Prozent zum Jahr davor.
Neuerungen für schutzbedürftige Bereiche
Seit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung (35. StVO-Novelle), die am 1. Juli 2024 in Kraft getreten ist, können Gemeinden und Städte Temporeduzierungen einfacher umsetzen und auch besser überwachen. Die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde kann die zulässige Höchstgeschwindigkeit um „besonders schutzwürdige Bereiche“ wie Schulen, Kindergärten, Freizeiteinrichtungen, Krankenhäuser oder auch Senioreneinrichtungen herabsetzen. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, insbesondere von Fußgänger:innen und Radfahrer:innen, beiträgt.
Zur Überwachung und Einhaltung des Tempolimits wurde auch die Regelung für punktuelle Geschwindigkeitsmessungen auf Gemeindestraßen erleichtert. Gemeinden und Städte können nun selbst Radarkontrollen durchführen - Voraussetzung dafür ist eine Übertragungsverordnung des Landes. Ein eigener Gemeindewachkörper, wie bisher geregelt, ist dafür nicht mehr notwendig. Grund dafür kann beispielsweise ein erhöhtes Unfallgeschehen oder zum Schutz schwacher Verkehrsteilnehmenden sein.
Das bringt eine flächendeckende Temporeduktion
Eine flächendeckende Temporeduktion auf 30 km/h hat viele Vorteile. Ein wichtiger Aspekt ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit. Laut Statistik Austria waren im Jahr 2023 rund 3.400 Fußgänger:innen in einen Verkehrsunfall verwickelt – eine Steigerung von 18,7 Prozent im Vergleich zum Jahr davor. Der Unterschied zwischen Tempo 50 und Tempo 30 ist enorm: Das Tötungsrisiko bei Kollisionen sinkt bei Tempo 30 gegenüber Tempo 50 um das Vier- bis Fünffache. Bei Tempo 50 ist der Anhalteweg mehr als doppelt so lang wie bei Tempo 30. Einerseits verkürzt sich bei Tempo 30 der Reaktionsweg, da langsameres Fahren eine bessere Wahrnehmung des Straßenseitenraums ermöglicht. Gleichzeitig verkürzt sich der Bremsweg um ein Vielfaches.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Lärmbelastung im Ortsgebiet. Die Hauptlärmquelle in Österreich ist der Verkehr. Die Reduktion von Tempo 50 auf Tempo 30 ist eine gute Maßnahme, um dem entgegenzuwirken, da dies von den Betroffenen als Halbierung des Verkehrs wahrgenommen wird. Positiver Nebeneffekt ist ein verbesserter Verkehrsfluss, da weniger Brems- und Beschleunigungsvorgänge den Verkehrslärm zusätzlich minimieren.
Nicht zuletzt profitiert auch das Gemeindebudget. Durch die Geschwindigkeitsreduzierung können schmalere Kernfahrbahnen realisiert werden und die kostenintensive Infrastruktur für baulich getrennte Radwege wird überflüssig, da eine sichere Führung des Radverkehrs mit dem Kfz-Verkehr bis zu einer Geschwindigkeit von 30 km/h möglich ist.
Enorme Sicherheitswirkung für Kinder
Kinder sind vom Vertrauensgrundsatz ausgenommen: Lenker:innen müssen sich also dort bremsbereit machen und das Tempo reduzieren, wo sich vermehrt Kinder aufhalten. Auch der unsichtbare Schutzweg gilt immer. Wenn Kinder die Fahrbahn überqueren wollen (egal ob in Begleitung oder allein), müssen Fahrzeuglenker:innen ihnen das laut §29a StVO überall gefahrlos ermöglichen und dafür gegebenenfalls anhalten.
Je klarer hier geregelt und beschildert wird, desto eher werden diese Grundsätze auch von den Autofahrer:innen eingehalten. Es gibt bereits viele Stimmen, die Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit fordern, um die Sicherheit der Menschen zu erhöhen. Mit den richtigen Begleitmaßnahmen kann Tempo 30 funktionieren.
Umsetzungshinweis: Begleitmaßnahmen
Eine Temporeduktion funktioniert am besten, wenn sie durch weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen ergänzt wird. Zielführende und kostengünstige Maßnahmen können die optische Gestaltung des Verkehrsraumes durch Markierungen oder Pflanztröge sein. Auch eine Anpassung der Vorrangregelungen und eine soziale Kontrolle durch flexible Geschwindigkeitsanzeigen sind denkbar. Sollten bauliche Maßnahmen notwendig sein, kann Sie das Förderangebot von klimaaktiv mobil bei der Umsetzung finanziell unterstützen – wir beraten Sie gerne persönlich!
280 Gemeinden, Städte und Organisationen für Reform
Mehr als 280 Gemeinden und Städte, Organisationen wie der Verkehrsclub Österreich (VCÖ) und der Städtebund haben sich aktiv für die StVO-Reform eingesetzt. Mit der Reform ist man den Wünschen vieler Gemeinden und Städte weitgehend nachgekommen. Zwar war es auch bisher schon möglich, die Geschwindigkeit im Ortsgebiet von 50 auf 30 km/h zu reduzieren, doch mussten dafür bürokratische Hürden wie die Erstellung umfangreicher Gutachten überwunden werden.