Radverkehr fördern
Mit dem Aktionsprogramm „klimaaktiv mobil – Aktive Mobilität & Mobilitätsmanagement“ werden Gebietskörperschaften, Betriebe und Vereine beim Umstieg auf nachhaltige Mobilität unterstützt.
Das sollten Sie über die Förderung wissen
Förderungen
klimaaktiv mobil bietet Förderungen im Radverkehrsbereich - über die Bereiche “Mehrjährige Radnetzausbauprogramme” und “Mobilitätsmanagement”.
Maßnahmen
Gefördert werden bauliche Maßnahmen. Bewusstseinsbildende Maßnahmen erhöhen den Fördersatz.
Beratung
Städten, Gemeinden und Regionen wird empfohlen, vorab das kostenfreie Beratungsangebot in Anspruch zu nehmen
Masterplan Radfahren 2030
Die Umsetzung von Infrastrukturprojekten steht im Einklang mit der Bundesstrategie - dem Masterplan Radfahren 2030
Der Weg zur Förderung
klimaaktiv mobil fördert insbesondere Investitionen in den Ausbau des überregionalen, regionalen und kommunalen Radnetzes - diese stellen wichtige Verbindungen für den Radverkehr dar. Der Fokus liegt auf Maßnahmen für eine radverkehrsfreundliche Umgestaltung des öffentlichen Raums und der Aktiven Mobilität.
Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung und zum Ausbau der Radinfrastruktur, Planungen und Vorleistungen sowie entsprechende Begleitmaßnahmen zur Information und Bewusstseinsbildung. Voraussetzung für den Erhalt der Förderung im Rahmen der „Mehrjährigen Radnetzausbauprogramme“ ist die Erstellung eines überregionalen, regionalen oder kommunalen Radnetzausbauprogrammes zur Gewährleistung eines flächendeckenden Radwegenetzes. Über das Programm „Klimafreundliches Mobilitätsmanagement“ können Städte, Gemeinden und Regionen auch ohne Radnetzplanung um Förderung für Radinfrastrukturprojekte ansuchen. Förderanträge können bis spätestens 27.02.2026, 12:00 Uhr bzw. bis das Förderbudget ausgeschöpft ist, eingereicht werden.
Das Beratungsprogramm für Städte, Gemeinden und Regionen berät und unterstützt Sie kostenfrei zu Ihren Mobilitätsprojekten.
Gut zu wissen: Fachpersonen können sich über die kostenlos zugängliche RVS für den Radverkehr einen Überblick über die aktuellen Richtlinien verschaffen: RVS Radverkehr
Mehrjährige Radnetzausbauprogramme - was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen in die Radinfrastruktur zum Ausbau überregionaler, regionaler und kommunaler Radnetze mit dem Ziel, wichtige Verbindungen von lokalen Zentren zu schaffen und den Radverkehr an an Bahnhöfe und Haltestellen des öffentlichen Verkehrs anzubinden. Zu den baulichen Maßnahmen zählen:
- Radinfrastruktur (selbstständig geführte Radwege, straßenbegleitende Radwege, Radfahrstreifen, Fahrradstraßen, Radschnellverbindungen) inklusive Brücken, Unterführungen und Tunnel.
In Kombination mit der Radinfrastruktur:
- Radabstellanlagen
- Errichtung von Bike-&-Ride-Systemen an Haltestellen
- Dauerzählstellen
- Bauliche Maßnahmen wie z. B. Duschanlagen und Umkleideräume
- Bauliche Maßnahmen für Verleihsysteme
- Rad-Service-Stationen
- Radverleihsysteme
Gut zu wissen: Maßnahmen zu Information und Bewusstseinsbildung sind in Kombination mit baulichen Maßnahmen ebenfalls förderfähig und erhöhen den Gesamtfördersatz! Neben der Radinfrastruktur sind auch die dazugehörigen immateriellen Leistungen wie Planungen, die Konzepterstellung eines Radnetzausbauprogrammes bzw. Radkonzeptes sowie Studien und Gutachten förderfähig, sofern sie 10 Prozent der materiellen Investitionskosten nicht übersteigen.
Die Förderung ist auf maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten und maximal 130 Euro pro Einwohner:in und Jahr begrenzt. Die Fördersumme ist mit 20 Mio. Euro je Antragsteller:in und Förderperiode begrenzt.
Erstellung eines Radnetzausbauprogramms
Städte und Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohner:innen müssen mit mindestens einer Nachbargemeinde zusammenarbeiten - das heißt die Radnetzausbauprogramme müssen gemeinsam geplant und umgesetzt werden.
Städte und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohner:innen können beispielsweise aufgrund ihres höheren Binnenverkehrsanteils, ein Radnetzausbauprogramm auch selbstständig erstellen und umsetzen, sofern dies zweckmäßiger ist.
Ein überregionales, regionales oder kommunales Radnetzausbauprogramm hat folgende Eigenschaften aufzuweisen:
- Gemeinsame überregionale, regionale oder kommunale Planung, insbesondere im Zusammenschluss mehrerer Gemeinden, Bezirken oder eines Bundeslands. die Planungen sollen nicht an Gemeinde-, Bezirks- oder Landesgrenzen „enden“.
- Ausformulierung von quantitativen und qualitativen Zielen
- Darstellung der Messbarkeit des Erreichungsgrads der definierten Ziele
- Die Planung muss sich an bestehenden übergeordneten Planungen (z. B. Masterplan Radfahren) orientieren und ist mit der übergeordneten Planungsebene abzustimmen.
- Der Planungshorizont muss mindestens drei Jahre zu betragen.
Hinweis: Die Vorlage eines Radnetzausbauprogrammes inklusive eines tabellarischen Infrastrukturinvestitionsplans (= Maßnahmenliste) sowie die politische Beschlussfassung und die Einrichtung einer Dauerzählstelle sind eine Fördervoraussetzung. Diese müssen im Rahmen der klimaaktiv mobil Förderung vorgelegt werden.
Singuläre Radinfrastrukturprojekte (ohne Radnetzplanung)
Wenn es auf kommunaler oder regionaler Ebene keine Radnetzplanung zwischen den Gemeinden gibt, besteht die Möglichkeit, singuläre Radinfrastrukturprojekte im Rahmen des Schwerpunkts „Klimafreundliches Mobilitätsmanagement“ zu fördern. Vorausgesetzt wird hierbei ein Mobilitäts- bzw. Verkehrskonzept, das die zur Förderung eingereichten Maßnahmen und die daraus resultierenden Umwelteffekte enthält. Gefördert werden vorwiegend Radinfrastrukturmaßnahmen sowie etwaige Begleitmaßnahmen wie z. B. Radabstellanlagen, Dauerzählstellen und Rad-Service-Stationen.
Gut zu wissen: Maßnahmen zur Information und Bewusstseinsbildung sind in Kombination mit baulichen Maßnahmen ebenfalls förderfähig und erhöhen den Gesamtfördersatz! Neben der Radinfrastruktur sind auch die dazugehörigen immateriellen Leistungen wie Planungen, die Konzepterstellung eines Mobilitäts- bzw. Verkehrskonzept sowie Studien und Gutachten förderfähig, sofern sie 10 Prozent der materiellen Investitionskosten nicht übersteigen.
Die Förderung ist mit maximal 30 Prozent der förderungsfähigen Kosten bzw. mit einem monetär bewerteten Umwelteffekt (2.250 Euro pro eingesparter Tonne CO2 + 6 Euro pro verlagertem Pkw-Kilometer) begrenzt. Bei etwaiger EU-Kofinanzierung (wird von der Förderabwicklungsstelle geprüft) ist die Förderung auf maximal 50 Prozent der förderungsfähigen Kosten begrenzt.
Radabstellanlagen
Gemeinden (sowie Betriebe und Vereine) können eine Förderung für die Errichtung von Fahrradabstellplätzen beantragen. Voraussetzung ist, dass mindestens zehn Stellplätze für Fahrräder errichtet werden. Es werden nur jene Radabstellanlagen gefördert, die über das in den relevanten Baubescheiden, Bauordnungen, Gewerbevorschriften etc. vorgeschriebene Ausmaß hinausgehen. Wird zusätzlich eine E-Ladestation errichtet, muss der dafür genutzte Strom aus erneuerbaren Energieträgern stammen.
Die Förderung beträgt 100 Euro pro Fahrradabstellplatz sowie weitere 100 Euro pro E-Ladepunkt mit einer Abgabeleistung von bis zu 5 kW. Die Förderung ist mit maximal 30 Prozent der förderungsfähigen Kosten begrenzt.