Fußverkehr fördern mit dem lokalen Fußverkehrskonzept und dem Masterplan Gehen
Ein lokaler Masterplan Gehen oder ein örtliches Fußverkehrskonzept bildet für Städte und Gemeinden die Grundlage, um klimaaktiv mobil Förderungen im Bereich Fußverkehr zu beantragen. Gleichzeitig sind diese Konzepte wertvolle Werkzeuge, um eine langfristige und nachhaltige Strategie für das Gehen vor Ort zu entwickeln.
Das sollten Sie über die Förderung wissen
Förderungen
klimaaktiv mobil bietet Förderungen im Fußverkehrsbereich – Voraussetzung ist die Erstellung eines lokalen Masterplans Gehen oder örtlichen Fußverkehrskonzeptes.
Maßnahmen
Gefördert werden bauliche Maßnahmen. Bewusstseinsbildende Maßnahmen erhöhen den Fördersatz.
Beratung
Städten, Gemeinden und Regionen wird empfohlen, vorab das kostenfreie Beratungsangebot in Anspruch zu nehmen.
Masterplan Gehen 2030
Der lokale Masterplan Gehen und das lokale Fußverkehrskonzept stehen im Einklang mit der Bundesstrategie – dem Masterplan Gehen 2030.
Der Weg zur Förderung
klimaaktiv mobil fördert Infrastrukturmaßnamen für eine fußverkehrsfreundliche Gestaltung von Städten, Gemeinden und Regionen. Die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung und zum Ausbau der Fußverkehrsinfrastruktur, Planungen und Vorleistungen sowie entsprechende Begleitmaßnahmen zur Information und Bewusstseinsbildung können im Rahmen des Förderantrages eingereicht werden. Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist die Erstellung eines lokalen Masterplans Gehen oder eines lokalen Fußverkehrskonzepts, das ein zusammenhängendes, engmaschiges und flächendeckendes Gehwegenetz im Siedlungsgebiet sicherstellt.
Das Beratungsprogramm für Städte, Gemeinden und Regionen berät und unterstützt Sie kostenfrei zu Ihren Mobilitätsprojekten.
Gut zu wissen: Fachpersonen können sich über die kostenlos zugängliche RVS für den Fußverkehr einen Überblick über die aktuellen Richtlinien verschaffen: RVS Fußverkehr
Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen zur Aufwertung der Fußverkehrsinfrastruktur im Hinblick auf eine fußverkehrsfreundliche Stadtgestaltung, Vermeidung von Umwegen, Erhöhung der Durchlässigkeit und Förderung der kurzen Wege. Zu den baulichen Maßnahmen zählen:
- Erstmalige Umgestaltung von Straßen zu Fußgängerzonen oder deren Neuerrichtung in Zusammenhang mit verkehrsberuhigten und fußverkehrsfreundlichen Siedlungsgebieten
- Erstmalige Umgestaltung von Straßen in Begegnungszonen oder deren Neuerrichtung in Zusammenhang mit verkehrsberuhigten und fußverkehrsfreundlichen Siedlungsgebieten
- Erstmalige Umgestaltung von Straßen in Wohnstraßen oder deren Neuerrichtung in Zusammenhang mit verkehrsberuhigten und fußverkehrsfreundlichen Siedlungsgebieten
Da Begegnungszonen und Wohnstraßen nicht ausschließlich dem Fußverkehr vorbehalten sind, werden hier nur 50 Prozent der Kosten als Förderungsbasis herangezogen.
Hinweis: Die betroffene Verkehrsfläche darf zum Zeitpunkt der Einreichung und mindestens ein Jahr davor nachweislich nicht als Fußgängerzone, Begegnungszone oder Wohnstraße verordnet oder gekennzeichnet sein.
- Verbreiterung der Gehsteige und -wege. Bei Notwendigkeit ist die Vereinheitlichung des Oberflächenbelags mit 75 Euro pro m² förderfähig
- Verbesserung der Fußverkehrsinfrastruktur in sensiblen Bereichen (zum Beispiel fußverkehrsfreundliche Umgestaltung der Straßen vor Schulen und Altenheimen) und zur Anbindung zum öffentlichen Verkehr (ÖV), etwa durch Haltestellenvorziehungen und fußverkehrsfreundliche Erreichbarkeit von Bahnhöfen und Haltestellen
- Errichtung von fußverkehrsfördernder Infrastruktur zur barrierefreien Umwegvermeidung (zum Beispiel Gehwege, Brücken, Liftanlagen) und zur Verbindung neuer Stadt-/Ortsteile beziehungsweise Siedlungsgebiete und wichtiger Destinationen wie Haltestellen und Bahnhöfe, touristische Einrichtungen, Bildungseinrichtungen, Gesundheitseinrichtungen
Nur jene Teile sind förderungsfähig, welche über die in der RVS 03.02.12 festgelegte Regelbreite von 2,0 Meter hinausgehen.
- Infrastrukturelle Sicherstellung der Durchlässigkeit von Fußverkehrsverbindungen durch Öffnung von Durchgängen, Passagen und Querungshilfen
Gut zu wissen: Maßnahmen zu Information und Bewusstseinsbildung sind in Kombination mit baulichen Maßnahmen ebenfalls förderfähig und erhöhen den Gesamtfördersatz! Neben der Fußverkehrsinfrastruktur sind die dazugehörigen immateriellen Leistungen wie Planungen und die Konzepterstellung des Masterplans Gehen oder des örtlichen Fußverkehrskonzeptes sowie Studien und Gutachten, sofern sie 10 Prozent der materiellen Investitionskosten nicht übersteigen, förderfähig.
Die Förderung ist mit maximal 50 Prozent der förderungsfähigen Kosten und maximal 130 Euro pro Einwohner:in und Jahr begrenzt. Die Förderung ist mit 20 Mio. Euro (genehmigte Fördersumme) je Antragsteller:in und Förderperiode begrenzt.
Erstellung eines lokalen Masterplans Gehen oder eines örtlichen Fußverkehrskonzeptes
Für Landeshauptstädte und Städte mit mehr als 15.000 Einwohner:innen ist die Erstellung eineslokalen Masterplans Gehen verpflichtend, für alle anderen Gemeinden reicht ein örtliches Fußverkehrskonzept. Das Konzept muss im Gemeinderat beschlossen werden und soll ein zusammenhängendes, engmaschiges, umwegminimierendes und flächendeckendes Gehwegenetz sicherstellen. Folgende Inhalte und Darstellungen müssen enthalten sein:
- Zielsetzungen für den Fußverkehr
- Definition des Planungshorizontes (mindestens drei Jahre)
- Festlegung der abgrenzbaren Planungseinheit (auf Gemeindeebene, für Städte mit mehr als einer Million Einwohner:innen auf Bezirksebene)
- Ist-Analyse des bestehenden Fußwegenetzes
- Identifizierung sowie Lokalisierung aktueller fußverkehrsrelevanter Problem- oder Schwachstellen
- Erarbeitung eines Soll-Fußwegenetzes mit umwegfreien Fußdirektverbindungen
- Konzept zur fußverkehrsfreundlichen Siedlungsentwicklung unter der Prämisse der Verkehrsflächenumverteilung zugunsten der Formen der Aktiven Mobilität und des sparsamen Umgangs bestehender bereits versiegelter Verkehrsflächen (zum Beispiel Überlegungen zur Nachverdichtung der Siedlung, Verkehrsvermeidung, Ortskernbelebung)
- Tabellarischer Infrastrukturinvestitionsplan (Maßnahmenliste)
Gut zu wissen: Umsetzer:innen erhalten im Handbuch Gehen Hilfestellungen.
Fußverkehrsprojekte aus der Praxis
Eine abgestimmte Planung für das gesamte Projektgebiet und ein sorgfältig ausgearbeitetes Soll-Fußwegenetz mit konkreten umsetzbaren Maßnahmen sind von besonderer Bedeutung, aber auch entsprechend zeitaufwendig. Der Umfang der ausgearbeiteten und geplanten Maßnahmen reicht hierbei von einer „Handvoll“ bis hin zu 40, 50 oder sogar 60 definierten Maßnahmen. Folgende Bundesländer haben mittlerweile einen im Gemeinderat beschlossenen Masterplan Gehen oder ein örtliches Fußverkehrskonzept eingereicht:
- Wien: 20 Bezirke – alle Masterpläne aus Wien finden Sie hier.
- Oberösterreich: Ansfelden, Fischlham, Altenberg, Ried im Innkreis, Wartberg ob der Aist
- Niederösterreich: Krems, Bad Vöslau, St. Pölten, Wiener Neudorf
- Steiermark: Trofaiach, Zeltweg, Gröbming, Judenburg
- Kärnten: Klagenfurt, Althofen
- Salzburg: Großarl, Dorfbeuern, Neumarkt am Wallersee, Grödig, Straßwalchen, St. Martin bei Lofer
- Tirol: Innsbruck, Lienz, Wörgl, Axams, Dölsach, Oberlienz
Die Maßnahmen sind so vielfältig wie die Projekte selbst. Neben Fußgängerzonen, Begegnungszonen und Wohnstraßen sollen zukünftig auch Querungshilfen und Gehsteigverbreiterungen umgesetzt werden. Dabei passen Städte und Gemeinden ihre Maßnahmen an die vorhandene Fußverkehrsinfrastruktur und den Ist-Zustand des derzeitigen Wegenetzes an. In einem nächsten Schritt werden ganze Plätze zu fußverkehrsfreundlichen Knotenpunkten umgestaltet, um den Anteil des Fußverkehrs am täglichen Mobilitätsaufkommen deutlich zu erhöhen.
Mobilitätsmasterplan und der Masterplan Gehen 2030
Der lokale Masterplan Gehen und das örtliche Fußverkehrskonzept stehen im Einklang mit der Bundesstrategie – dem Masterplan Gehen 2030. Er ist ein Beitrag zur Umsetzung des Mobilitätsmasterplans 2030, welcher den Klimaschutzrahmen für den Verkehrssektor in Österreich bildet. Dieser Masterplan Gehen 2030 wurde vom BMK in Abstimmung mit dem Städtebund, dem Gemeindebund, den Bundesländern und Expert:innen aus dem Bereich Fußverkehr entwickelt. Ziel ist es, den Stellenwert des Fußverkehrs sowohl bei Planungen und Infrastrukturprojekten als auch in den Richtlinien von Bund, Ländern, Städten und Gemeinden deutlich zu erhöhen.