Fußverkehr fördern mit dem lokalen Fußverkehrskonzept und dem Masterplan Gehen
Ein lokaler Masterplan Gehen oder ein örtliches Fußverkehrskonzept bildet für Städte und Gemeinden die Grundlage, um klimaaktiv mobil Förderungen im Bereich Fußverkehr zu beantragen. Gleichzeitig sind diese Konzepte wertvolle Werkzeuge, um eine langfristige und nachhaltige Strategie für das Gehen vor Ort zu entwickeln.
Die Förderaktion „klimaaktiv mobil – Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement 2025“ wurde beendet. Die zur Verfügung stehenden Förderungsmittel sind zur Gänze ausgeschöpft. Eine Fortführung oder Neuauflage der Förderungsinitiative klimaaktiv mobil kann 2026 im Fall einer ausreichenden Budgetverfügbarkeit erfolgen.
Örtliches Fußverkehrskonzept und Masterplan Gehen
klimaaktiv mobil fördert Infrastrukturmaßnahmen für eine fußverkehrsfreundliche Gestaltung von Städten, Gemeinden und Regionen. Die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung und zum Ausbau der Fußverkehrsinfrastruktur, Planungen und Vorleistungen sowie entsprechende Begleitmaßnahmen zur Information und Bewusstseinsbildung können im Rahmen des Förderantrages eingereicht werden. Wird zukünftig wieder Förderbudget freigegeben, ist die Erstellung eines lokalen Masterplans Gehen oder eines lokalen Fußverkehrskonzepts die Voraussetzung für den Erhalt einer Förderung. Das Fußverkehrskonzept oder der Masterplan haben sicherzustellen, das ein zusammenhängendes, engmaschiges und flächendeckendes Gehwegenetz im Siedlungsgebiet vorhanden ist. Das Beratungsprogramm für Städte, Gemeinden und Regionen berät und unterstützt Sie kostenfrei zu Ihren Mobilitätsprojekten.
Gut zu wissen: Fachpersonen können sich über die kostenlos zugängliche RVS für den Fußverkehr einen Überblick über die aktuellen Richtlinien verschaffen: RVS Fußverkehr
Erstellung eines lokalen Masterplans Gehen oder eines örtlichen Fußverkehrskonzeptes
Für Landeshauptstädte und Städte mit mehr als 15.000 Einwohner:innen ist die Erstellung eines lokalen Masterplans Gehen für eine Förderzusage verpflichtend, für alle anderen Gemeinden reicht ein örtliches Fußverkehrskonzept. Das Konzept muss im Gemeinderat beschlossen werden und soll ein zusammenhängendes, engmaschiges, umwegminimierendes und flächendeckendes Gehwegenetz sicherstellen. Folgende Inhalte und Darstellungen müssen enthalten sein:
- Zielsetzungen für den Fußverkehr
- Definition des Planungshorizontes (mindestens drei Jahre)
- Festlegung der abgrenzbaren Planungseinheit (auf Gemeindeebene, für Städte mit mehr als einer Million Einwohner:innen auf Bezirksebene)
- Ist-Analyse des bestehenden Fußwegenetzes
- Identifizierung sowie Lokalisierung aktueller fußverkehrsrelevanter Problem- oder Schwachstellen
- Erarbeitung eines Soll-Fußwegenetzes mit umwegfreien Fußdirektverbindungen
- Konzept zur fußverkehrsfreundlichen Siedlungsentwicklung unter der Prämisse der Verkehrsflächenumverteilung zugunsten der Formen der Aktiven Mobilität und des sparsamen Umgangs bestehender bereits versiegelter Verkehrsflächen (zum Beispiel Überlegungen zur Nachverdichtung der Siedlung, Verkehrsvermeidung, Ortskernbelebung)
- Tabellarischer Infrastrukturinvestitionsplan (Maßnahmenliste)
Gut zu wissen: Umsetzer:innen erhalten im Handbuch Gehen Hilfestellungen.
Fußverkehrskonzepte sind auch ohne Förderung ein wichtiges Werkzeug um den Fußverkehr zu stärken. Durch die gesamtheitliche Betrachtung des Gemeindegebiets und die umsichtige Planung und Umsetzung von kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen verfügt die Gemeinde über einen Handlungsplan zur Verbesserung des Fußverkehrs, der Schritt für Schritt abgearbeitet werden kann.
Fußverkehrsprojekte aus der Praxis
Eine abgestimmte Planung für das gesamte Projektgebiet und ein sorgfältig ausgearbeitetes Soll-Fußwegenetz mit konkreten umsetzbaren Maßnahmen sind von besonderer Bedeutung, aber auch entsprechend zeitaufwendig. Der Umfang der ausgearbeiteten und geplanten Maßnahmen reicht hierbei von einer „Handvoll“ bis hin zu 40, 50 oder sogar 60 definierten Maßnahmen. Folgende Bundesländer, Städte und Gemeinden haben mittlerweile einen beschlossenen Masterplan Gehen oder ein örtliches Fußverkehrskonzept:
Burgenland:
Landesstrategie: Masterplan Burgenland zu Fuß (2026)
Kärnten:
Althofen: Fußverkehrskonzept (2022)
Klagenfurt: Masterplan Gehen (2022)
Villach: Masterplan Gehen (2024)
Weitere fertiggestellte Konzepte bzw. Arbeit: Kötschach-Mauthen (2025), Ferlach
Niederösterreich:
Bad Vöslau: Örtliches Fußverkehrskonzept (2023)
Krems an der Donau: Mobilitätskonzept, Masterplan Gehen (2022)
Langenzersdorf: Fußverkehrskonzept (2023)
Mödling: „Mödling gut zu Fuß”, Masterplan Gehen (2022)
St. Pölten: Leitkonzeption Aktive Mobilität, Masterplan Gehen (2024)
Wiener Neudorf: Örtliches Fußverkehrskonzept (2023)
Weitere fertiggestellte Konzepte bzw. Arbeit: Amstetten, Korneuburg, Ober-Grafenburg, Traiskirchen, Tulln, Weinburg, Wiener Neustadt
Oberösterreich:
Fischlham: Fußverkehrskonzept (2023)
Ried im Innkreis: Mobilitätskonzept, Fußverkehrskonzept (2023)
Wartberg ob der Aist: Fußverkehrskonzept (2023)
Pasching: Zu Fuß durch Pasching, Fußverkehrskonzept (2024)
Leonding: Masterplan Gehen (2023)
Linz: Masterplan Gehen (2025)
Weitere fertiggestellte Konzepte bzw. Arbeit: Ansfelden, Altenberg, Bad Goisern, Gmunden, St. Marienkirchen bei Schärding, Steinakirchen an der Traun, Traun, Wels
Salzburg:
Dorfbeuern: Fußverkehrskonzept (2023)
Flachau: Mobilitätskonzept (2024)
Grödig: Gemeinde Gut zu Fuß, Fußverkehrkonzept (2022)
Landesstrategie: Masterplan Gehen (2021)
Saalfelden: Masterplan Gehen (2026)
Stadt Salzburg: Masterplan Gehen (2021)
Weitere fertiggestellte Konzepte bzw. Arbeit: Großarl, Kaprun, Mauterndorf, Mittersill, Neumarkt am Wallersee, Oberndorf, Pfarrwerfen, Straßwalchen, Strobl, St. Martin bei Lofer, Tamsweg, Unken, Uttendorf
Steiermark:
Graz: Masterplan Gehen (2024)
Judenburg: Örtliches Fußverkehrskonzept (2024)
Landesstrategie: Fußverkehrsstrategie Steiermark 2030+ (2023)
Trofaiach: Örtliches Fußverkehrskonzept (2021)
Zeltweg: Örtliches Fußverkehrskonzept (2021)
Weitere fertiggestellte Konzepte bzw. Arbeit: Eggersdorf bei Graz, Ehrenhausen, Feldbach, Gröbming, Passail, Weiz
Tirol:
Innsbruck: Masterplan Gehen (2022)
Kufstein: Masterplan Gehen (2026)
Lienz: „10 Minuten zu Fuß”, Örtliches Fußverkehrskonzept (2023)
Dölsach: "Dölsach gut zu Fuß", Örtliches Fußverkehrskonzept (2024)
Weitere fertiggestellte Konzepte bzw. Arbeit: Ainet, Axams, Fieberbrunn, Imst, Innsbruck, Iselsberg-Stronach, Oberlienz, Wörgl
Vorarlberg:
Bregenz: Fuß- und Radwegkonzept (2019)
Hohenems: Masterplan Gehen (2025)
Hittisau: Örtliches Fußverkehrskonzept (2024)
Weitere fertiggestellte Konzepte bzw. Arbeit: Dornbirn, Wolfurt
Wien:
Alle bisherigen Bezirke in Wien: Wien zu Fuss: Masterplan Gehen
Innere Stadt (1. Bezirk; 2026), Leopoldstadt (2. Bezirk; 2024), Landstraße (3. Bezirk; 2024), Wieden (4. Bezirk; 2025), Margareten (5. Bezirk; 2024), Mariahilf (6. Bezirk; 2023), Neubau (7. Bezirk; 2022), Josefstadt (8. Bezirk; 2022), Alsergrund (9. Bezirk; 2023), Favoriten (10. Bezirk; 2023), Simmering (11. Bezirk; 2023), Meidling (12. Bezirk; 2023), Penzing (14. Bezirk; 2023), Rudolfsheim-Fünfhaus (15. Bezirk; 2022), Ottakring (16. Bezirk; 2022), Hernals (17. Bezirk; 2023), Währing (18. Bezirk, 2022), Döbling (19. Bezirk; 2023), Brigittenau (20. Bezirk; 2024), Floridsdorf (21. Bezirk; 2023), Donaustadt (22. Bezirk; 2023), Liesing (23. Bezirk; 2024)
Die Maßnahmen sind so vielfältig wie die Projekte selbst. Neben Fußgängerzonen, Begegnungszonen und Wohnstraßen sollen zukünftig auch Querungshilfen und Gehsteigverbreiterungen umgesetzt werden. Dabei passen Städte und Gemeinden ihre Maßnahmen an die vorhandene Fußverkehrsinfrastruktur an. Weiters werden ganze Plätze zu fußverkehrsfreundlichen Knotenpunkten umgestaltet, um den Anteil des Fußverkehrs am täglichen Mobilitätsaufkommen deutlich zu erhöhen.
Mobilitätsmasterplan und der Masterplan Gehen 2030
Der lokale Masterplan Gehen und das örtliche Fußverkehrskonzept stehen im Einklang mit der Bundesstrategie – dem Masterplan Gehen 2030. Er ist ein Beitrag zur Umsetzung des Mobilitätsmasterplans 2030, welcher den Klimaschutzrahmen für den Verkehrssektor in Österreich bildet. Dieser Masterplan Gehen 2030 wurde vom Bundesministerium in Abstimmung mit dem Städtebund, dem Gemeindebund, den Bundesländern und Expert:innen aus dem Bereich Fußverkehr entwickelt. Ziel ist es, den Stellenwert des Fußverkehrs sowohl bei Planungen und Infrastrukturprojekten als auch in den Richtlinien von Bund, Ländern, Städten und Gemeinden deutlich zu erhöhen.