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Jobrad: Auch Beschäftigte ohne Überzahlung können profitieren

Erstmals regelt ein Kollektivvertrag das Jobrad-Modell auch für Beschäftigte ohne kollektivvertragliche Überzahlung. Die Ordensspitäler Oberösterreich machen vor, wie das in der Praxis funktionieren kann. 

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Das sollten Sie wissen

Es wurde eine kollektivvertragliche Regelung für Beschäftigte ohne Überbezahlung gefunden.

Steuerliche Vorteile können weiterhin genutzt werden.

Das Beispiel der Ordensspitäler Oberösterreich kann Vorbild für andere Branchen sein.

Die Nutzung eines Jobrad-Modells bleibt weiterhin für Beschäftigte freiwillig.

Steuerliche Vorteile des Jobrad-Modells

Das Jobrad-Modell bietet Arbeitgeber:innen und Beschäftigten mehrere steuerliche Vorteile. So kann für Jobräder der Vorsteuerabzug geltend gemacht werden und die Nutzung ist sachbezugsbefreit. Die Kosten des Rades werden den Mitarbeiter:innen mittels einer monatlichen Nutzungsgebühr vom Gehalt abgezogen. Die Nutzungsgebühr kann somit als Gehaltsumwandlung angesetzt und vom Bruttogehalt abgezogen werden, wodurch sich sowohl die Lohnsteuerbemessungsgrundlage als auch die Sozialversicherungsbeiträge reduzieren. Es kann allerdings auch vereinbart werden, dass die sonstigen arbeitsrechtlichen Ansprüche in unveränderter Höhe weitergewährt werden, unabhängig von der Verringerung der Bruttobezüge (siehe FAQ der ÖGK).
 

Warum können viele Beschäftigte die Gehaltsumwandlung bisher nicht nutzen? 

Eine Gehaltsumwandlung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Die resultierenden Geldbezüge müssen über dem gesetzlichen Kollektivvertrag liegen und auch nach Abzug der Nutzungsgebühr für das Jobrad darüber liegen. Vorausgesetzt wird außerdem, dass ein grundlegender Kollektivvertrag besteht. Diese Anforderungen stellen aktuell für viele Beschäftigte noch ein Hindernis dar, da einerseits bei vielen Beschäftigtengruppen kein Kollektivvertrag zur Anwendung kommt und andererseits viele Beschäftigtengruppen exakt gemäß Kollektivvertrag entlohnt werden. Ohne eine Überzahlung gemäß Kollektivvertrag können die Vorteile des Jobrad-Modells (z. B. Gehaltsumwandlung) nicht vollumfänglich genutzt werden. 

Kollektivvertrag erweitert Zugang zum Jobrad-Modell

Wie Arbeitnehmer:innen mit einer Entlohnung gemäß Kollektivvertrag (ohne Überzahlung) von den steuerlichen Vorteilen des Jobrades profitieren können, zeigt der Kollektivvertrag der nicht-ärztlichen Mitarbeitenden der OÖ Ordensspitäler. Dieser regelt in §15a, unter welchen Voraussetzungen Beschäftigte ein Jobrad in Anspruch nehmen können. Erfolgt die Finanzierung des Jobrads durch eine Bezugsumwandlung, können die Beträge, auf die nach Kollektivvertrag zustehenden monatlichen Gehälter angerechnet werden. Für die Dauer dieser Vereinbarungen ist es somit zulässig, dass die nach Kollektivvertrag zustehenden Gehälter um die Kosten der Nutzungsgebühr, die auf den jeweiligen Monat entfallen, unterschritten werden, solange das Nettoentgelt nicht unter das Existenzminimum gemäß den jeweils aktuellen Lohnpfändungstabellen des Bundesministeriums für Justiz fällt (siehe Drittschuldnererklärung). 
 

Gesunde Mitarbeiter:innen und weniger Krankenstände

Ob auf dem Weg ins Büro oder bei dienstlichen Fahrten: Das Fahrrad hält zunehmend Einzug in den österreichischen Arbeitsalltag. Jobräder werden von Arbeitgeber:innen immer häufiger als attraktives Zusatzangebot eingesetzt, um Talente zu gewinnen und langfristig zu binden. Gleichzeitig stehen Mitarbeitende weniger im Stau, der Parkplatzbedarf wird reduziert und ihre Gesundheit wird nachhaltig gefördert.
 

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Der gesundheitliche Effekt des Radfahrens wurde zuletzt 2024 in einer Studie aus Finnland nachgewiesen. Die finnische Kohortenstudie mit rund 28.500 Beschäftigten zeigt, dass regelmäßiges und umfangreiches Radfahren auf dem Arbeitsweg mit weniger Krankenstandstagen verbunden ist. Beschäftigte mit einer hohen Radfahrleistung von durchschnittlich rund 61 Kilometern pro Woche wiesen ein um 8 bis 12 Prozent geringeres Risiko für Krankenstandstage und ein um 18 Prozent geringeres Risiko für längere Krankenstände (≥10 Tage) auf. Beschäftigte mit einer hohen Radfahrleistung hatten durchschnittlich 4,5 weniger Krankheitstage im Jahr. 

Die Ergebnisse sprechen dafür, dass regelmäßiges Radfahren auf dem Arbeitsweg die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit unterstützen kann. Besonders relevant ist der Zusammenhang mit langen Krankenständen, da diese nach Ansicht der Studienautor:innen ein besserer Indikator für den allgemeinen Gesundheitszustand sind als kurze Fehlzeiten. Lange Krankenstände stehen außerdem mit einem erhöhten Risiko für eine spätere Erwerbsunfähigkeit und einen dauerhaften Ausstieg aus dem Arbeitsmarkt in Verbindung.
 

Kosten sparen mit Jobrad-Angeboten

Weniger Krankenstandstage bringen Unternehmen einen erheblichen wirtschaftlichen Vorteil. Da ein einzelner Krankenstandstag durchschnittlich Kosten von rund 250 Euro verursacht, können bereits kleine Verbesserungen spürbare Einsparungen bewirken. Maßnahmen wie Jobrad-Angebote zahlen sich daher nicht nur für die Gesundheit der Mitarbeiter:innen, sondern auch finanziell für den Betrieb aus.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass Jobräder vielfältige Vorteile für Arbeitgeber:innen und Beschäftigte bieten, auch wenn (noch) nicht alle Beschäftigungsgruppen vollumfänglich von den steuerrechtlichen Vorteilen profitieren. Das Beispiel der Ordensspitäler Oberösterreich zeigt, dass auch dafür Lösungen gefunden werden können. 
 

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