
Jobticket für Mitarbeitende

Die Vorteile auf einen Blick
Entlastung
Angebote für den öffentlichen Verkehr entlasten das Parkraummanagement
Kosten
Jobtickets sind steuermindernd, frei von Lohnnebenkosten, Sozialversicherungsbeiträgen sowie Sachbezügen.
Wettbewerb
Besonders für angehende Lehrlinge ist das Jobticket ein attraktives Angebot und stärkt Ihre Positionierung im Wettbewerb um junge Talente auf dem Arbeitsmarkt.
Verwaltung
Je nach Unternehmen reduziert das Jobticket den Verwaltungsaufwand und beschleunigt interne Genehmigungsprozesse.
Was ist das Jobticket?
Jobtickets sind Wochen-, Monats- oder Jahreskarten für öffentliche Verkehrsmittel (ÖV), die Unternehmen ihren Mitarbeiter:innen zur Verfügung stellen. Sie können für Dienstreisen, aber auch für Wege zum Arbeitsplatz und in der Freizeit verwendet werden. Das Jobticket ist sozialabgaben- und sachbezugsfrei und ohne Lohnnebenkosten, sofern das Ticket am Wohnort oder Arbeitsort der Beschäftigten gültig ist. Seit Jänner 2023 ist das Jobticket mit der Pendlerpauschale kombinierbar.
Vorteile für Unternehmen und Mitarbeiter:innen
Mit Jobtickets wird Ihr Unternehmen zum Vorreiter im Klimaschutz und macht Nachhaltigkeit „er-fahrbar“. Das verbessert nicht nur Ihr Image, sondern reduziert auch den Verwaltungsaufwand für Dienstreisen und beschleunigt deren Genehmigung und Abwicklung. Werden Privatfahrzeuge weniger genutzt, sparen Sie zudem Parkplätze am Standort ein. Ein Jobticket ist auch bei der Rekrutierung neuer Mitarbeiter:innen sehr attraktiv und kann gerade im Wettbewerb um Lehrlinge den entscheidenden Unterschied ausmachen. Darüber hinaus sind Jobtickets steuermindernd und frei von Lohnnebenkosten und Sozialversicherungsbeiträgen.
Da Mitarbeiter:innen das Jobticket ausdrücklich für Dienst- und Freizeitwege nutzen können, entlastet es ihre Haushaltskasse. Unternehmen, die das Jobticket anbieten, werden von ihren Mitarbeiter:innen geschätzt und profitieren von einer größeren Bindung und Zufriedenheit.
Welche Möglichkeiten gibt es bei der Umsetzung?
Grundsätzlich sind zwei Varianten bei der Anschaffung eines Jobtickets möglich:
- Das Unternehmen erwirbt das Jobticket und stellt es den Mitarbeiter:innen zur Verfügung. Das Ticket muss dann weiterhin vom Unternehmen verwaltet werden.
- Die Mitarbeiter:innen kaufen das Ticket selbst und bekommen dann vom Unternehmen einen Teil oder die vollen Kosten erstattet. Die Kostenerstattung kann monatlich oder jährlich erfolgen. Für die Verwaltung des Tickets sind die Mitarbeitenden selbst verantwortlich.
Gut zu wissen: Privatpersonen mit einer ÖV-Jahreskarte können eine Förderung für Falträder in Anspruch nehmen und so die erste und letzte Meile zum Bahnhof oder Bus umweltfreundlich zurücklegen.
FAQ Jobticket
Jobtickets sind Wochen-, Monats- oder Jahreskarten für öffentliche Verkehrsmittel, die Arbeitgeber:innen ihren Beschäftigten zur Verfügung stellen. Sie können für Dienstreisen, aber auch für Wege zum Arbeitsplatz und in der Freizeit verwendet werden.
Das KlimaTicket Ö ist eine Fahrkarte, mit der Sie jedes öffentliche Verkehrsmittel in ganz Österreich für ein Jahr nutzen können. Es kostet 1.095 Euro, für junge Menschen und Senior:innen gibt es Vergünstigungen. Bis zu vier Kinder unter 15 können gegen einen Aufpreis von 110 Euro kostenlos mitgenommen werden. Das KlimaTicket Ö kann als Jobticket genutzt werden.
Es gibt keine Einschränkungen. Es ist möglich, reine Streckenkarten zu wählen, aber auch Zeitkarten wie das Jahresticket eines Verkehrsverbundes. Besonders bietet sich das neue österreichweit gültige KlimaTicket Ö an – es reduziert den Verwaltungsaufwand rund um Dienstreisen signifikant und ermöglicht flexible Mobilität in ganz Österreich, und das um nur 3 Euro pro Tag.
Mit Jobtickets werden Sie und Ihr Unternehmen Vorreiter im Klimaschutz, Sie machen Nachhaltigkeit wortwörtlich „er-fahrbar“. Das freut nicht nur unser Klima und wirkt sich positiv auf Ihr Image aus, sondern bringt auch eine praktische Erleichterung mit sich: Ihr Betrieb wird vom Verwaltungsaufwand für die Abrechnung von Dienstreisen entlastet, die Genehmigung und Nachbereitung von Dienstreisen wird beschleunigt. Zudem können oft Parkplätze am Betriebsstandort eingespart werden, wenn das Privatauto häufiger zu Hause bleibt. Ein Jobticket ist auch beim Anwerben von Lehrlingen sehr attraktiv, denn gerade im Bemühen um die besten Köpfe und Hände am Arbeitsmarkt kann es den entscheidenden Unterschied gegenüber der Konkurrenz ausmachen. Außerdem sind Jobtickets steuermindernd und frei von Lohnnebenkosten, Sozialversicherungsbeiträgen sowie Sachbezügen
Das Jobticket ist ausdrücklich auch zur privaten Nutzung gedacht. Arbeitnehmer:innen können es sowohl für Dienstwege als auch für Freizeitwege verwenden. Es reduziert damit die Ausgaben für Mobilität und entlastet das Haushaltsbudget.
Die Kosten für das Jobticket hängen zunächst von der Art des gewählten Tickets ab. Sie können komplett vom Unternehmen übernommen werden, es ist aber auch eine nur anteilige Kostenübernahme möglich. Ein solcher Zuschuss zum Öffi-Ticket kann mit dem monatlichen Gehalt ausbezahlt werden. Das Jobticket ist für die Mitarbeiter:innen sachbezugsfrei, für die Unternehmen sind die Kosten Betriebsausgaben. Es fallen keine Sozialabgaben und Lohnnebenkosten an. Jobtickets sind natürlich für Dienstfahrten nutzbar. Wenn ein Jobticket vergeben wurde, darf für Strecken kein zusätzlicher Fahrtkostenersatz geleistet werden, die von der Karte abgedeckt sind.
Eine Gehaltsumwandlung ist weiterhin nicht möglich. Dies wäre nur dann der Fall, wenn die Kosten des Jobtickets zum Teil oder zur Gänze durch Reduktion des steuerpflichtigen Arbeitslohns beglichen würden.
Für manche Jahreskarten gibt es ein Sonderkündigungsrecht auf Kulanzbasis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, manche Jahreskarten können auch an Dritte übertragen werden. In diesem Fall gibt es somit kein Kostenrisiko für das Unternehmen durch die Gefahr eines Jobwechsels von Beschäftigten. Die konkret möglichen Regelungen sollten vorab mit dem zuständigen Verkehrsverbund abgeklärt werden.
Aus diesen Gründen und auch, weil ein Jobticket eine freiwillige Maßnahme des Unternehmens ist, wird empfohlen, eine Nutzungsvereinbarung abzuschließen. Sie sollte betonen, dass das Jobticket eine freiwillige Maßnahme ist, wie lange es gilt, welche Kosten übernommen werden und dass die Beschäftigten das Ticket insbesondere auch auf Arbeits- und Dienstwegen nutzen sollen. Zudem sollten Sie eine Regelung für das Ausscheiden von Beschäftigen aus dem Unternehmen vereinbaren.
Bis Ende 2022 war der Bezug der Pendlerpauschale nicht möglich, wenn Arbeitgeber:innen ein Jobticket zur Verfügung stellen. Seit 2023 gibt es eine Änderung: Das Einkommensteuergesetz legt fest (§ 26 Z 5 littera b), dass von Arbeitgeber:innen (ganz oder teilweise) finanzierte Wochen-, Monats- oder Jahreskarten für ein Massenbeförderungsmittel nicht zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gehören, sofern die Karte zumindest am Wohn- oder Arbeitsort gültig ist. Das Abgabenänderungsgesetz 2022 bestimmt, dass sich bei so definierten Karten die Pendlerpauschale um die Kosten verringert, die von Arbeitgeber:innen getragen werden. Die Zuwendungen sind verhältnismäßig auf den gesamten Zeitraum der Gültigkeit der Wochen-, Monats- oder Jahreskarte zu verteilen. Es kommt somit zu einer Reduzierung, aber nicht mehr zum Entfall der Pendlerpauschale. Der Pendlereuro kann zusätzlich bezogen werden.
Das hängt von der Art des Tickets ab. Eine Übertragbarkeit ist möglich, muss aber vom jeweiligen Verkehrsverbund vorgesehen sein. Übertragbare Netzkarten können also als Jobticket gewählt werden. Allerdings sind die Kosten, die sich aus der Übertragbarkeit ergeben, nicht sachbezugs-, lohnnebenkosten- und sozialabgabenfrei. Die konkret möglichen Regelungen sollten vorab mit dem zuständigen Verkehrsverbund abgeklärt werden.