© iStock.com/m-imagephotography

Die E-Mobilität beginnt im Wohnbau

Der Hochlauf der Elektromobilität macht sich auch in privaten Haushalten bemerkbar. Eine große Herausforderung für viele Interessierte stellt der Zugang zu geeigneter E-Ladeinfrastruktur dar. Wohnbauträger haben die Möglichkeit, im Neubau die nötigen Voraussetzungen für das private Elektroauto zu schaffen und bei der Nachrüstung von Bestandsgebäuden zu unterstützen.

© iStock.com/m-imagephotography

Ein Recht auf Elektromobilität

Einen Schritt zur Erreichung der österreichischen Klimaziele stellt ein breites Maßnahmenpaket des Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) zur Förderung der E-Mobilität dar. Die E-Mobilitätsoffensive unterstützt beim Kauf elektrisch betriebener Fahrzeuge und beim Ausbau privater und öffentlich zugänglicher E-Ladeinfrastruktur. Um das Recht auf eine umweltschonende Mobilität gesetzlich zu regeln, wurde 2021 das „Right-to-Plug“ im Wohnungseigentumsgesetz (WEG 2002) verankert. Diese Gesetzesnovelle spricht Eigentümerinnen und Eigentümern von Stellplätzen in Mehrparteienhäusern das Recht zur Installation von E-Ladeinfrastruktur zu und ebnet damit den Weg zur Anschaffung eines Elektrofahrzeuges.

Die neue Gebäuderichtlinie der EU

Am 28. Mai 2024 ist eine neue Gebäuderichtlinie der europäischen Union (EU/2024/1275) in Kraft getreten. Ziel dieser Richtlinie ist die vollständige Dekarbonisierung des Gebäudesektors bis 2050. Die europäischen Mitgliedsstaaten haben zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht zu überführen.

Zusammenfassung zur Novelle der europäischen Gebäuderichtlinie

Die neue EU-Gebäuderichtlinie sieht einige Erleichterungen für den Zugang zu Elektromobilität im Wohnbau vor:

Neue und renovierte Gebäude müssen mit Vorverkabelungen ausgestattet sein, um den Zugang zur Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge zu erleichtern und um einen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele der EU zu leisten. Dies gilt sowohl für Nichtwohngebäude (mit mehr als fünf Autoabstellplätzen), als auch für Wohngebäude (mit mehr als drei Autoabstellplätzen). In beiden Fällen ist die Installation von Vorverkabelungen für mindestens 50 Prozent der Autostellplätze und der Leitungsinfrastruktur erforderlich.

Die Anzahl der Ladepunkte in Wohn- und Nichtwohngebäuden wird erhöht. Weiters müssen die Mitgliedstaaten Hindernisse für die Installation von Ladestationen in Gebäuden mit mehreren Wohnungen beseitigen, um das Recht auf eine Ladeinfrastruktur in die Praxis umzusetzen. Für Nichtwohngebäude mit mehr als fünf Autostellplätzen ist mindestens ein Ladepunkt für jeden fünften Autostellplatz vorgesehen. Bei Nichtwohngebäuden mit mehr als 20 Autostellplätzen müssen bis zum 1. Januar 2027 entweder ein Ladepunkt je 10 Autostellplätze oder entsprechende Leitungsinfrastruktur bereitgestellt werden.

Ladepunkte müssen intelligentes und gegebenenfalls bidirektionales Laden ermöglichen. Durch intelligentes Laden können Autos dann geladen werden, wenn die Energiepreise niedrig oder erneuerbare Energien reichlich vorhanden sind.

E-Mobilität im Wohnbau vorantreiben

Wohnstandortwechsel können erheblich zu Veränderungen des Mobilitätsverhaltens beitragen, weshalb Wohnbauträgern in der Verkehrswende eine besondere Rolle zukommt. Durch die Bereitstellung niederschwelliger und attraktiver Mobilitätsangebote haben sie die Möglichkeit, einen wesentlichen Beitrag zu einer umweltfreundlichen Verkehrsmittelnutzung von Bewohnerinnen und Bewohnern beizutragen.

Sharing-Angebote im Wohnbau

Auch für die Anschaffung privater Elektrofahrzeuge sind Bewohnerinnen und Bewohner auf entsprechende E-Ladeinfrastruktur angewiesen, weshalb die Zurverfügungstellung geeigneter Infrastruktur durch Wohnbauträger essenziell ist. Die Wirtschaftskammer Österreich zeigt in ihrem organisatorischen und technischen Leitfaden für die Planung, Errichtung und den Betrieb von Ladeinfrastruktur im Mehrparteienwohnbau den Weg von der Idee bis zur Umsetzung auf, gibt einen Überblick über rechtliche Rahmenbedingungen und worauf bei der Planung geachtet werden muss. Dabei werden unter anderem folgende Fragen geklärt:

  • Welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind zu beachten?
  • Welche Ladeleistung ist angemessen?
  • Wie funktioniert die Energieabrechnung von Ladepunkten?
  • Welche technischen Lösungen gibt es?

Leitfaden für Ladeinfrastruktur 

Fördermöglichkeiten und Auszeichnung von klimaaktiv mobil

Förderungen

Um die E-Mobilität voranzutreiben, werden Bauträger im Rahmen der E-Mobilitätsoffensive bei der Errichtung von E-Ladeinfrastruktur unterstützt. Das Klimaschutzministerium fördert die Installation von öffentlich zugänglichen und privaten Ladestationen und Wallboxen. Die Förderhöhe ist jeweils abhängig von der Ladeleistung und wird pro Ladepunkt vergeben.

Förderungen für bereits errichtete E-Ladeinfrastruktur 

Gut zu wissen!
Bereits installierte E-Ladepunkte können bis zu 9 Monate nach Rechnungslegung zur Förderung eingereicht werden. Doch manchmal ist es sinnvoll, den Förderantrag bereits vor der Umsetzung zu stellen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, damit wir Sie zur geeigneten Einreichstrategie für Ihr Förderprojekt beraten können.

Kostenfreie Beratung

Das klimaaktiv mobil Förder- und Beratungsprogramm „Mobilitätsmanagement für Betriebe, Bauträger und Flottenbetreiber“ (HERRY Consult) berät Sie kostenlos zu Fördermöglichkeiten, unterstützt bei der Beantragung von Förderungen und informiert über Umsetzungsmöglichkeiten umweltfreundlicher Mobilitätsmaßnahmen. Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung, nehmen Sie gleich Kontakt mit uns auf:

betriebe@klimaaktivmobil.at

Auszeichnungen

Falls die Voraussetzungen für eine Förderung nicht erfüllt werden können, besteht für Bauträger, welche Radabstellanlagen errichten oder sanieren, die Möglichkeit, als klimaaktiv mobil Projektpartner ausgezeichnet zu werden. 

Falls daran Interesse besteht, nehmen Sie gerne mit dem Beratungsprogramm Kontakt auf.