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Litauens Radstrategie 2035: „Freedom to move“

Litauen hat 2024 mit der Nationalen Radverkehrsstrategie erstmals ein ganzheitliches Konzept zur Förderung des Radverkehrs vorgelegt. Ziel ist es, bis 2035 ein landesweit abgestimmtes, sicheres und attraktives Radwegenetz zu schaffen.

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Erste nationale Strategie für die Entwicklung des Radverkehrs in Litauen

Mit der ersten Nationalen Radverkehrsstrategie 2035 präsentiert Litauen ein umfassendes Konzept für den Ausbau des Radverkehrs. Ziel ist ein konsistentes und für alle zugängliches Radnetz, das auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene abgestimmt ist. Das Ministerium für Transport und Kommunikation übernimmt dabei die übergeordnete Steuerung und Koordination.

Der Fokus der Radstrategie 2035 liegt zunächst auf städtischen Gebieten und Vororten. Dadurch soll die Verkehrsbelastung reduziert und ein sauberer, sicherer und lebenswerter Stadtraum geschaffen werden. Radfahren soll sich als alltägliche Mobilitätsform etablieren – unabhängig von Alter oder Lebenssituation.

Gut zu wissen: Auf nationalstaatlicher Ebene haben 14 Mitgliedsstaaten bereits eine Radverkehrsstrategie verabschiedet – In Österreich wurde dafür der Masterplan Radfahren entwickelt. Einen guten Überblick über alle Radverkehrsstrategien in Europa bietet hier auch die European Cyclists‘ Federation (ECF)

Messbar mehr Radfahrende bis 2035

Bis 2035 sollen deutlich mehr Menschen mit dem Rad fahren: Der Anteil des Radverkehrs in den Städten soll sich von derzeit 5 Prozent auf 15 Prozent erhöhen. Gleichzeitig wird angestrebt, dass die Litauer:innen jährlich insgesamt mindestens 1 Milliarde Kilometer mit dem Fahrrad zurücklegen – das entspricht einem durchschnittlichen Wert von einem Kilometer pro Person und Tag.

Um diese Ziele zu erreichen, ist der Ausbau der Radinfrastruktur entscheidend. Mindestens 2.000 Kilometer neuer Radwege sollen entstehen, wodurch sich die Gesamtlänge auf rund 5.000 Kilometer erhöhen würde. In der Radverkehrsstrategie ist zudem ein Aktionsplan enthalten, in dem über 30 weitere Maßnahmen mit Fristen und Zuständigkeiten ausformuliert wurden, um das Radfahren attraktiver zu machen.

11 Leitlinien geben Richtung vor

Insgesamt 11 Leitlinien formen die Radverkehrsstrategie:

  • Erstellung und Verabschiedung eines strategischen Dokuments zur Radverkehrsentwicklung

  • Erstellung (oder Aktualisierung) eines nationalen Plans zur Entwicklung der Radverkehrsinfrastruktur

  • Einrichtung einer Arbeitsgruppe oder eines Gremiums zur Umsetzung des nationalen Radverkehrsplans

  • Überarbeitung der gesetzlichen Grundlagen für Planung, Gestaltung und Bau von Radverkehrsinfrastruktur

  • Anpassung der Pkw-Geschwindigkeiten in urbanen Gebieten zur Verbesserung der Verkehrsbedingungen inklusive infrastruktureller Maßnahmen

  • Festlegung und rechtliche Verankerung einheitlicher Planungsgrundsätze

  • Standardisierung der Radverkehrsinfrastruktur

  • Koordinierung der Umsetzung von Radverkehrsprojekten

  • Bedarfsorientierter Ausbau von Fahrradabstellanlagen

  • Entwicklung langfristiger nationaler Förderprogramme zur Unterstützung des Radverkehrs

  • Unterstützung bei der Ausschöpfung von EU-Finanzmitteln für den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur

  • Priorisierung von Projekten anhand wirtschaftlicher und sozialer Kriterien

  • Prüfung des Infrastrukturbedarfs bei allen Investitionsentscheidungen

  • Integration der Radverkehrsentwicklung in das übergeordnete Planungssystem der Verkehrsinfrastruktur

  • Bewertung und Anpassung der verbindlichen Vorgaben zur Radverkehrsinfrastruktur in Raumplanung und Bauvorschriften. 

  • Schaffung günstigerer Bedingungen für die Entwicklung multimodaler Verkehrssysteme und Förderung des Fußverkehrs

  • Förderung der Fahrradnutzung im städtischen Mobilitätsmanagement

  • Nutzung steuerlicher Anreize zum Fahrradkauf und zur Attraktivitätssteigerung des Radfahren

  • Anwendung von Finanzierungsmodellen (z. B. für Unternehmen zur Anschaffung von Transporträdern oder E-Bikes)

  • Berücksichtigung der Verkehrssicherheit für Radfahrer

  • Förderung des Radfahrens als äußerst wirksames Mittel zur Steigerung der körperlichen Aktivität in der Gesellschaft

  • Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmer und Förderung einer respektvollen Verkehrskultur gegenüber Radfahrern

  • Sammlung, Speicherung und Analyse zuverlässiger statistischer Daten zur Überwachung von Radverkehrsindikatoren

  • Unterstützung der zuständigen Behörden bei der Erhebung und Speicherung zentraler Radverkehrsindikatoren

  • Bekanntmachung der Vorteile des Radfahrens mit allen verfügbaren Mitteln

  • Ermutigung der zuständigen Behörden zur Ausarbeitung touristischer Fahrradrouten und zur Bereitstellung verlässlicher Informationen darüber

  • Ermutigung der zuständigen Behörden zum Aufbau von Dienstleistungssystemen, die auf die Bedürfnisse des Fahrradtourismus abgestimmt sind

  • Entwicklung und Genehmigung eines einheitlichen Leitsystems für Fahrradtouristenrouten

  • Förderung von Innovationen im Verkehrssektor mit positiven Auswirkungen auf die Radverkehrsentwicklung

  • Einführung offener Standards für den Datenaustausch und Nutzung intelligenter Daten zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Radfahrende

  • Förderung der Nutzung elektrischer Klein- und Leichtfahrzeuge (Mikromobilität, z. B. E-Scooter)

  • Umverteilung des Straßenraums zugunsten aller Verkehrsteilnehmer:innen

  • Optimierung öffentlicher Räume mit dem Ziel, deren Attraktivität und Aufenthaltsqualität zu steigern

  • Integration des Radverkehrs in wirtschaftsfördernde Planungen

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