
Der nationale Mobilitätsmasterplan 2030 und die europäische Klimastrategie
Der Mobilitätsmasterplan 2030 umfasst die Strategie des Bundes für Österreich und setzt den Klimaschutzrahmen für den Verkehrssektor. Er orientiert sich an die europäischen Vorgaben im Sinne des Pariser Übereinkommens.

Das sollten Sie wissen
Pariser Übereinkommen
Im Weltklimavertrag wurde das Ziel festgelegt, die globale Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen, mindestens aber ein 1,5-Grad-Ziel zu erreichen.
Mobilitätsmasterplan und NEKP
Der Mobilitätsmasterplan ist die nationale Strategie für Mobilität und steht im Einklang mit dem Nationalen Energie- und Klimaplan (NEKP) und dem Pariser Klimaschutzübereinkommen.
Grundprinzipien
Der Mobilitätsmasterplan legt drei Grundprinzipien fest: Vermeiden, Verlagern, Verbessern.
Aktive Mobilität
Für die Aktive Mobilität geben der Masterplan Radfahren und der Masterplan Gehen die Richtung vor.
Das Pariser Abkommen und die europäische Energie- und Klimastrategie
Im 2016 unterzeichneten Übereinkommen von Paris („Weltklimavertrag“) wurde festgelegt, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen, mindestens aber ein 1,5-Grad-Ziel zu erreichen. Auf dessen Grundlage hat die EU die Energie- und Klimastrategie der Europäischen Union erarbeitet. Um das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen, wurde als Zwischenziel eine Reduktion der Netto-Treibhausgasemissionen um 55 Prozent (gegenüber 1990) bis 2030 festgelegt.
Schwerpunkt Mobilität in der nationalen Strategie
Im Regierungsprogramm 2020–2024 wurden ein mit dem Pariser Übereinkommen kompatibles CO2-Budget und dementsprechende Reduktionspfade angestrebt, um bis spätestens 2040 Klimaneutralität in Österreich zu erreichen. Der Nationale Energie- und Klimaplan (NEKP) gibt dazu verschiedene Handlungsempfehlungen für Österreich aus. Im Sinne dieser Zielsetzung wurde der NEKP unter Einbindung von Ministerien, Ländern und Stakeholdern überarbeitet und hier veröffentlicht.
Ein starker Fokus des Klimaplans liegt auf der Mobilität, da sich gezeigt hat, dass Fortschritte in den Bereichen Gebäude, Abfallwirtschaft, Landwirtschaft und Energieversorgung durch stark steigende Emissionen im Mobilitätssektor konterkariert werden. Vor diesem Hintergrund wurde der Mobilitätsmasterplan 2030 entwickelt, der Maßnahmen zur Verkehrsvermeidung, -verlagerung und -verbesserung vorsieht. Im Sinne der Verkehrsverlagerung spielt insbesondere die Förderung des Umweltverbundes eine zentrale Rolle (siehe zum Beispiel Masterplan Radfahren und Masterplan Gehen).
Vermeiden – Verlagern – Verbessern
Der Mobilitätsmasterplan 2030 setzt drei Grundprinzipien in dieser Reihenfolge fest:
- Vermeiden: Der umweltfreundlichste Verkehr ist jener, der vermieden wird. Eine nachhaltige Raum- und Standortplanung mit kurzen Wegen, aber auch Homeoffice-Möglichkeiten und die Bildung von Fahrgemeinschaften tragen enorm zur Vermeidung des Verkehrs bei.
- Verlagern: Lässt sich der Verkehr nicht vermeiden, sollte mehr auf umweltfreundliche Verkehrs- und Transportmittel wie Fahrrad, Bus oder Bahn gesetzt werden.
- Verbessern: Kfz-Verkehr, der nicht vermieden oder verlagert werden kann, soll weitmöglichst verbessert werden. Von entscheidender Bedeutung ist hier der Elektroantrieb als energieeffizienteste Technologie.
Masterpläne für die Aktive Mobilität: Radfahren und Gehen
Zwei wichtige Masterpläne ergänzen den Mobilitätsmasterplan und bilden die Basis für die Aktive Mobilität in Österreich: Mit dem Masterplan Radfahren und dem Masterplan Gehen wurden zwei Rahmenwerke entwickelt, die für die Förderung des Rad- und Fußverkehrs von Bedeutung sind.
Der Masterplan Radfahren 2030 setzt auf Beratung, Förderung und Bewusstseinsbildung im Radverkehr. Der Radverkehr als Wirtschafts- und Gesundheitsfaktor steht verstärkt im Mittelpunkt, ebenso die Förderung von Elektrofahrrädern sowie die Verknüpfung des Radfahrens mit dem öffentlichen Verkehr. Ziel ist es, mit einer noch breiteren Umsetzung des Masterplans Radfahren und neuen Impulsen den Radverkehrsanteil auf 13 Prozent zu steigern.
Der Masterplan Gehen 2030, welcher von BMNT und BMVIT im Jahr 2015 veröffentlicht wurde, soll die Bedeutung des Gehens für das Gesamtverkehrssystem bewusst machen, den motivierenden Rahmen für die Verbesserung der Bedingungen fürs Gehen setzen und geeignete Maßnahmen zur Fußverkehrsförderung zur Umsetzung empfehlen. Zur Förderung der Mobilitätsform Zu-Fuß-Gehen wurden zehn Handlungsfelder definiert, denen insgesamt 26 Maßnahmen zugeordnet wurden.