36. StVO‑Novelle 2026: Neue Regeln für E‑Bikes, E‑Scooter & E‑Mopeds in Österreich
Die Novelle bringt vor allem klarere Abgrenzungen zwischen Fahrrädern, E‑Bikes, E‑Scootern und E‑Mopeds sowie mehr Regeln für Sicherheit und Verkehrsberuhigung.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Für die E-Scooter, E-Bikes und E-Mopeds gelten ab 1. Mai bzw. 1. Oktober 2026 neue Regeln.
E-Bikes: Die Helmpflicht gilt bis zum 14. Geburtstag.
E-Scooter: Es die Helmpflicht bis zum 16. Geburtstag. Die Promillegrenze sinkt auf 0,5 ‰ und es besteht die Pflicht, den Scooter mit Blinker und Klingel auszustatten.
E-Mopeds: Diese gelten nun als Kraftfahrzeuge, sind zulassungspflichtig und müssen ab Oktober die Fahrbahn statt des Radwegs benutzen. Die Promillegrenze sinkt auf 0,5 ‰.
Zufahrtskontrollen: Die Zufahrt mehrspuriger Fahrzeuge darf automatisiert mittels Kameras überwacht werden.
Änderungen bei E-Scootern und E-Bikes
E-Scooter, also elektrisch betriebene Klein- und Miniroller, gelten ab 1. Mai 2026 als Fahrzeuge. Für das Fahren mit einem E-Scooter gelten dieselben Verhaltensbestimmungen wie auch für das Radfahren. Das heißt, mit einem E-Scooter darf überall dort gefahren werden, wo auch das Radfahren erlaubt ist. Daraus folgt, dass Radwege benutzt werden müssen und das Fahren auf Gehsteigen verboten ist.
Neu ist eine verpflichtende Ausstattung mit Blinker und Klingel, damit ein Fahrstreifenwechsel angezeigt und ein akustisches Warnsignal abgegeben werden kann, sowie mit Rückstrahlern, Scheinwerfer und Rücklicht. Die Promillegrenze sinkt auf 0,5‰, zudem wird eine Helmpflicht bis zum 16. Geburtstag wird eingeführt. Für Radfahrende gelten weiterhin 0,8‰, egal ob mit oder ohne Elektromotor.
Außerdem wird festgehalten, dass die Mitnahme einer weiteren Person verboten ist. Das Transportieren von Gütern ist ebenfalls verboten, es sei denn, es handelt sich um einen Sturzhelm oder sonstige kleine Gegenstände, die in einem Behältnis zur Aufbewahrung transportiert werden. Eine Tasche oder einen Rucksack am Lenker zu befestigen, ist demnach ebenfalls verboten.
Für das Fahren von E-Bikes gibt es zudem Änderungen bezüglich der Helmpflicht: Ab dem 1. Mai 2026 gilt diese bis zum 14. Geburtstag. Bei herkömmlichen Fahrrädern gilt weiterhin eine Helmpflicht bis zum 12. Geburtstag.
Änderungen bei E-Mopeds
E-Mopeds sind Fahrzeuge, die ohne Tretunterstützung eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h erreichen können. Bislang galten sie als Fahrräder und durften somit auf Radwegen fahren. Ab dem 1. Oktober 2026 werden E-Mopeds jedoch als Kraftfahrzeuge klassifiziert. Damit sind sie zulassungspflichtig und es besteht Führerschein-, Helm- und Versicherungspflicht. Zudem wird ein Kennzeichen notwendig und es muss die Fahrbahn statt der Radinfrastruktur benutzt werden. Die Promillegrenze sinkt auf 0,5 ‰ (bislang galten wie beim Fahrrad 0,8 ‰).
Gut zu wissen: E-Bike oder E-Moped - wie erkennt man den Unterschied? Das E‑Bike (L1e‑A) hat unterstützt nur beim Treten. Das E-Moped (L1e‑B) fährt auch ohne Tretbewegung und ist am Radweg verboten.
Neuerung: Automatisierte Zufahrtskontrollen
Gemäß der ab dem 1. Mai geltenden Novelle wird Gemeinden auch die automationsunterstützte Zufahrtskontrolle mittels Kameras ermöglicht. Demnach sollen Ortskerne nur noch von Fahrzeugen befahren werden dürfen, die über eine Zufahrterlaubnis verfügen. So sollen beispielsweise Altstädte geschützt und der Rad- und Fußverkehr in Städten gefördert werden. International kommen solche Systeme bereits zum Einsatz, beispielsweise in Bologna oder Bozen.
Betroffen sind davon nur mehrspurige Fahrzeuge, von denen ausschließlich das Kennzeichen, der Ort und die Zeit der Straßenbenützung erfasst werden dürfen. Werden keine Verstöße gegen Zufahrtsbeschränkungen festgestellt, müssen die erfassten Daten sofort gelöscht werden. Bei einem Verstoß dürfen die Daten nur zur Identifizierung des Fahrzeugs verwendet werden. Beginn und Ende überwachter Zonen müssen jeweils mit einer Hinweistafel und einer Markierung am Boden gekennzeichnet werden. Sollte es technisch nicht möglich sein, zu verhindern, dass die Kameras auch Personen erfassen, müssen diese ohne Verzug und unumkehrbar unkenntlich gemacht werden.
Häufige Fragen zur 36. StVO Novelle 2026
Die 36. StVO Novelle ist eine Gesetzesänderung der österreichischen Straßenverkehrsordnung. Sie bringt ab 1. Mai und 1. Oktober 2026 neue Regeln für E Bikes, E Scooter, Fahrräder und E Mopeds, mit Fokus auf Verkehrssicherheit und Verkehrsberuhigung.
Die Neuerungen treten gestaffelt in Kraft:
- Ab 1. Mai 2026: Helmpflichten, neue Alkoholgrenzen, technische Vorgaben für E Scooter
- Ab 1. Oktober 2026: Radwegverbot und neue Pflichten für E Mopeds
Ja. Für Kinder bis zum 14. Geburtstag besteht ab 1. Mai 2026 eine Helmpflicht beim Fahren mit E Bikes.
Für Erwachsene bleibt das Tragen eines Helms rechtlich freiwillig, wird aber ausdrücklich empfohlen.
Ja. Für E Scooter Lenker:innen bis zum 16. Geburtstag gilt ab 1. Mai 2026 eine Helmpflicht. Für ältere Personen ist der Helm weiterhin empfohlen, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Ab 1. Mai 2026 müssen E Scooter:
- mit Blinkern
- und einer Klingel ausgestattet sein.
Zusätzlich gilt eine Alkoholgrenze von 0,5 Promille.
- Fahrräder: 0,8 Promille
- E Bikes: 0,8 Promille
- E Scooter: 0,5 Promille
Für Tretroller ohne Motor gibt es keine Promillegrenze – sie gelten rechtlich wie das Zu Fuß Gehen.
Als E-Moped gelten Fahrzeuge, die:
- auch ohne Treten fahren können
- bis 25 km/h schnell sind
- unabhängig vom Aussehen (auch mit Pedalen)
Entscheidend ist die Funktionsweise, nicht das Design.
Nein. Ab 1. Oktober 2026 dürfen E-Mopeds nicht mehr auf Radwegen oder anderer Radinfrastruktur fahren. Sie müssen die Fahrbahn benutzen
E Moped Lenker:innen benötigen:
- einen Führerschein (mindestens AM, A oder B)
- Kennzeichen
- Zulassung
- Haftpflichtversicherung
- Helm (für alle Altersgruppen)
Die Alkoholgrenze sinkt auf 0,5 Promille, das Mindestalter beträgt 15 Jahre.
- E Bike: Motor unterstützt nur beim Treten, Radweg erlaubt
- E Moped: fährt auch ohne Treten, Radweg verboten
Maßgeblich ist die technische Funktionsweise, nicht das äußere Erscheinungsbild.
Radfahrer:innen profitieren von:
- weniger schnellen Fahrzeugen auf Radwegen
- klareren Regeln
- höherer Sicherheit, besonders im Stadtverkehr
Familien sollten besonders auf die neuen Helmpflichten für Kinder achten.