© klimaaktiv mobil/Stephan Huger

Förderung für Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement

Neue Förderperiode gestartet: Mit dem Aktionsprogramm „klimaaktiv mobil – Aktive Mobilität & Mobilitätsmanagement" werden auch im Jahr 2025 wieder aktive und nachhaltige Mobilität gefördert.

© klimaaktiv mobil/Stephan Huger

Mit dem Aktionsprogramm „klimaaktiv mobil – Aktive Mobilität & Mobilitätsmanagement“ unterstützt das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Gemeinden, Städte, Betriebe, Vereine und Privatpersonen bei der Umsetzung klimafreundlicher Mobilitätsmaßnahmen. Gefördert werden die Anschaffung von (E-)Fahrrädern, Infrastrukturmaßnahmen für Rad- und Fußverkehr, Aktionen zur Bewusstseinsbildung sowie lokale Klimaschutzprojekte, die zur Reduktion von CO₂-Emissionen im Verkehr beitragen.

Neue Förderperiode gestartet: Im Rahmen der Förderungsaktion „klimaaktiv mobil – Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement“ stehen wieder Fördermittel zur Verfügung. Anträge können bis zum 27.02.2026, 12:00 Uhr, eingereicht werden. 

Was ist förderbar?

Im Rahmen von klimaaktiv mobil sind grundsätzlich alle nachhaltigen Mobilitätsmaßnahmen förderbar, die in Österreich zu einer CO₂-Einsparung führen. Eine zentrale Voraussetzung für E-Mobilitätsprojekte ist der Einsatz von Strom aus 100 Prozent erneuerbaren Energieträgern.

Gut zu wissen: Viele Förderungen sind kombinierbar mit anderen Förderschienen. Unsere Beratungsprogramme können hier behilflich sein.

Fahrradabstellanlagen - Betriebe, Kommunen und Vereine

Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine können eine Förderung für die Errichtung von Fahrradabstellplätzen beantragen. Voraussetzung ist die Errichtung von mindestens zehn Stellplätzen für Fahrräder. 

Wird zusätzlich eine E-Ladestation errichtet, muss der dafür genutzte Strom ausschließlich aus erneuerbaren Energieträgern stammen. Förderhöhe: 100 Euro pro Fahrradabstellplatz sowie weitere 100 Euro pro E-Ladepunkt mit einer Abgabeleistung von bis zu 5 kW. Die Förderung ist mit maximal 30 Prozent der förderungsfähigen Kosten begrenzt.

© BMIMI (BMK)/Andrea Leindl

Radnetzausbauprogramme - Kommunen

Gefördert werden Investitionen in die Radinfrastruktur zum Ausbau überregionaler bzw. regionaler Radnetze. Darüber hinaus werden Investitionen in Radinfrastruktur gefördert, die wichtige Verbindungen von lokalen Zentren schaffen und den Radverkehr an Bahnhöfe und Haltestellen des öffentlichen Verkehrs anbinden. Auch Investitionen in Dauerzählstellen sowie bewusstseinsbildende Maßnahmen sind förderungsfähig.

Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der förderungsfähigen Kosten:

  • 40 Prozent Basisfördersatz
  • weitere 5 Prozent bei der Umsetzung baulicher Maßnahmen zur besseren Erreichbarkeit der Haltestellen des öffentlichen Verkehrs
  • weitere 5 Prozent bei der Umsetzung bewusstseinsbildender Maßnahmen

Die Förderung ist zudem mit 130 Euro pro Einwohner:in begrenzt.

(E-)Transporträdern und (E-)Falträdern - Private

Privatpersonen haben die Möglichkeit, sich je nach Fahrradtyp bis zu 500. bzw. 900 Euro fördern zu lassen. Die Förderung ist jedenfalls mit maximal 50 Prozent der förderungsfähigen Kosten begrenzt. Bei Fahrrädern mit Elektroantrieb ist der Einsatz von Strom aus erneuerbaren Energieträgern Voraussetzung für die Einreichung.

© BMIMI/Andrea Leindl

Fußverkehr - Kommunen

Gefördert werden Investitionen zur Aufwertung der Fußverkehrsinfrastruktur mit dem Ziel einer fußverkehrsfreundlichen Stadtgestaltung, der Vermeidung von Umwegen und der Erhöhung der Durchlässigkeit. Zu den förderbaren Maßnahmen gehören unter anderem die erstmalige Umgestaltung von Straßen zu Fußgängerzonen, Begegnungszonen oder Wohnstraßen, wie auch die Gehsteigverbreiterung, barrierefreie Verbindungen sowie bewusstseinsbildende Maßnahmen. Voraussetzung ist die Erstellung eines lokalen Masterplans Gehen beziehungsweise eines örtlichen Fußverkehrskonzeptes. 

Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der förderungsfähigen Kosten:

  • 40 Prozent Basisfördersatz
  • weitere 5 Prozent bei der Umsetzung von zusätzlich mindestens zwei Maßnahmen aus dem Bereich bauliche Maßnahmen, davon mindestens eine Maßnahme zur besseren Erreichbarkeit der Haltestellen des öffentlichen Verkehrs
  • weitere 5 Prozent bei der Umsetzung bewusstseinsbildender Maßnahmen

Die Förderung ist zudem mit 130 Euro pro Einwohner:in begrenzt.

© BMIMI/Olivia Halwachs

Weitere Förderungen - Betriebe, Kommunen und Vereine

Neben derer Förderung für den Rad- und Fußverkehr werden weiters Maßnahmen für die klimafreundliche Personenmobilität, wie Sharing-Modelle, Mikro-ÖV-Systeme, Mobilitätszentralen und Veranstaltungsmobilität gefördert. Weiters wird der Umstieg auf umweltfreundliche Gütermobilität gefördert.

Alle Details zu den Förderkriterien, Einreichfristen und Formularen finden Sie im klimaaktiv mobil Förderleitfaden 2025 sowie auf der Website der Kommunalkredit Public Consulting (KPC)

Erfahren Sie mehr

Ansicht von oben über eine Straße mit anliegendem Gehweg und Radweg. Zu sehen sind Räder, ein Transportrad, Bus, Elektroauto, viele zu Fuß gehende © klimaaktiv mobil/Stephan Huger

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Ein breiter Geh- und Radweg mit Kindern auf Roller und Rad. Dahinter eine Straße mit Bus und E-Auto © klimaaktiv mobil/Stephan Huger

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