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Die EU-Radfahrdeklaration im Überblick

Im April 2024 wurde die „Europäische Erklärung zum Radverkehr“ verabschiedet – nun wurde der erste Fortschrittsbericht veröffentlicht. Was ist die Radfahrdeklaration und welche Maßnahmen wurden bereits angestoßen?

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Was ist die EU-Radfahrdeklaration?

Mit der EU-Radfahrdeklaration gibt die Europäische Union ihr Versprechen ab, das Radfahren in Europa zu fördern und die Emissionen im Verkehrssektor zu reduzieren. Das Radfahren wird darin als nachhaltige, zugängliche und wichtige Säule für die Wirtschaft der Europäischen Union anerkannt.

Die Deklaration ist nicht rechtsverbindlich, enthält allerdings Zusagen zur Stärkung der Radverkehrspolitik. Insgesamt werden acht Grundsätze und 36 politische Vorhaben angeführt, die auf EU-, nationaler, regionaler und lokaler Ebene umgesetzt werden sollen, um künftige politische Entwicklungen zu steuern und eine kohärente Umsetzung von Maßnahmen zu gewährleisten. 

Acht Grundsätze im Überblick

  1. Entwicklung und Stärkung der Radverkehrspolitik

  2. Förderung einer inklusiven, erschwinglichen und gesunden Mobilität

  3. Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur und Erhöhung ihrer Qualität

  4. Erhöhung der Investitionen und Schaffung günstiger Bedingungen für den Radverkehr

  5. Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit

  6. Förderung hochwertiger Arbeitsplätze und der Entwicklung einer europäischen Fahrradindustrie von Weltrang

  7. Förderung der Multimodalität und des Fahrradtourismus

  8. Verbesserung der Erhebung von Daten zum Radverkehr

Wie kam es zur EU-Radfahrdeklaration?

Dieser Prozess wurde durch die enge Zusammenarbeit zwischen Zivilgesellschaft, Fahrradwirtschaft und politischen Institutionen getragen – insbesondere durch das Engagement der European Cyclists’ Federation (ECF) und ihrer Partner Cycling Industries Europe und CONEBI.

Der erste Entwurf der EU-Radfahrdeklaration wurde im Oktober 2023 im Rahmen der Urban Mobility Days in Sevilla von der Europäischen Kommission veröffentlicht. Der Entwurf wurde vom Europäischen Parlament und dem Rat begutachtet und ein gemeinsamer strategischer Kompass für politische Maßnahmen und Initiativen, die mit dem Radfahren zusammenhängen, definiert. Im April 2024 wurde die „Europäische Erklärung zum Radverkehr“ (EU) C/2024/2377 verabschiedet.

Highlights aus dem ersten Fortschrittsbericht

Der erste Fortschrittsbericht zur Umsetzung der Radfahrdeklaration wurde Ende September 2025 dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt. Er bietet einen umfassenden Überblick über sämtliche Maßnahmen und Strategien, die in der EU im Zusammenhang mit dem Radverkehr umgesetzt wurden und umfasst vor allem den Zeitraum zwischen April 2024 und September 2025

Einige Highlights im Überblick:

Investition in 12.000 Kilometer an Radwegen

Die EU stellt erhebliche Mittel für den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur bereit – insbesondere über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung. Zwischen 2014 und 2020 wurden 2,1 Mrd. Euro investiert; für den Zeitraum von 2021 bis 2027 wurden 4,5 Mrd. Euro (davon 3,2 Mrd. aus EU-Mitteln) freigemacht. Damit sollen 12.000 Kilometer sichere Radweginfrastruktur geschaffen werden.

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Nationale Kontaktstellen eingerichtet

Zur besseren Koordination und zum gezielten Austausch zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten wurden diese aufgefordert, nationale Kontaktstellen für den Radverkehr zu benennen. Dieses Netzwerk, das aktuell 26 Mitgliedstaaten umfasst, ist offiziell in die Expert:innengruppe für urbane Mobilität (EGUM) eingebunden. Innerhalb dieses Rahmens werden gemeinsame Maßnahmen, Strategien und Pläne entwickelt und weiterverfolgt.

Gut zu wissen: Auf nationalstaatlicher Ebene haben 14 Mitgliedsstaaten bereits eine Radverkehrsstrategie entwickelt. Einen guten Überblick bietet hier auch die European Cyclists‘ Federation (ECF)

SUMP-Leitfaden unterstützt den Radverkehr

Mit der Verordnung über den Aufbau des Transeuropäischen Verkehrsnetzes (EU) 2024/1679 sind 431 europäische Städte dazu verpflichtet, bis Ende 2025 einen Plan für nachhaltige urbane Mobilität (SUMP) auszuarbeiten. Dabei wird auch ein Schwerpunkt auf Aktive Mobilität gelegt. Bis zum Jahresende soll ein aktualisierter SUMP-Leitfaden vorgelegt werden, der die Mitgliedstaaten dabei unterstützt, ihre Radverkehrsinfrastruktur, Strategien und Fördermaßnahmen zu verbessern.

Radparken in Gebäuden verbessert

Im April 2024 wurde die EU-Gebäuderichtlinie (EU) 2024/1275 aktualisiert. Dabei wurden auch Verbesserungen für den Radverkehr beschlossen: Künftig gibt es rechtliche Anforderungen an die Mindestanzahl von Fahrradparkplätzen an Arbeits- oder Wohngebäuden sowie an die anschließende Installation von Ladeeinrichtungen.

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Mindestanzahl für Radabstellplätze in Zügen festgelegt

In der Neufassung der Verordnung über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr (EU) 2021/782 werden Verbesserungen hinsichtlich der Beförderung von Fahrrädern in Zügen umgesetzt. So müssen die Vergabeverfahren für neue Züge seit Juni 2025 die Anforderung enthalten, mindestens vier Stellplätze für die Beförderung von Fahrrädern zu schaffen.

Neue Führerscheinrichtlinie soll Sicherheit erhöhen

Die EU setzt beim Thema Straßenverkehrssicherheit auf eine Reform der Führerscheinrichtlinie. Neue Schulungs- und Prüfstandards sollen besonders gefährdete Verkehrsteilnehmer:innen, wie Radfahrende, besser schützen. Zudem sorgt die Richtlinie (EU) 2024/3237 für eine einheitliche Ahndung gefährlicher Verkehrsdelikte in der gesamten EU – etwa bei gefährlichem Überholen oder Fahrerflucht. 

EU Best Practice Portal bietet Inspiration für gesunde Mobilität 

Im Rahmen von „EU4Health“ fördert die EU-Kommission gemeinsame Maßnahmen zur körperlichen Aktivität, etwa durch das Projekt PreventNCD. Zentrale Ansätze wie autofreie Räume und gesunde Lebensweisen werden dabei umgesetzt und bewertet. Vielversprechende Verfahren werden über das EU Best Practice Portal für öffentliche Gesundheit gesammelt und bereitgestellt – eine praxisnahe Inspirationsquelle für Mitgliedstaaten und Expert:innen.

Gut zu wissen: Das EU-Projekt „PreventNCD“ zielt darauf ab, das Krankheitsrisiko auf Krebs und andere nichtübertragbare Krankheiten (NCD) wie Herzkreislauferkrankungen oder Diabetes zu verringern.

Radfahren gegen Mobilitätsarmut

Radverkehrsfreundliche Maßnahmen können die Mobilitätsarmut verringern. Hierzu wurde 2024 ein Bericht zur Mobilitätsarmut mit verschiedenen Minderungsstrategien vorgelegt. In diesem Sinne wurde auch die Kampagne der EUROPÄISCHEN MOBILITÄTSWOCHE 2025 unter dem Motto „Mobilität für alle“ ausgerichtet und ein Schwerpunkt auf Mobilitätsarmut und Barrierefreiheit gesetzt.

Gut zu wissen: Im Jahr 2025 haben 470 Gemeinden in Österreich an der Mobilitätswoche teilgenommen – so viele wie in keinem anderen Mitgliedsstaat.

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