Verkehrsberuhigung im Schulumfeld
Ob Schulstraße, Tempo 30, Wohnstraße oder Begegnungszone - verkehrsberuhigte Bereiche helfen Kindern, ihren Schulweg selbstständig und sicher zu meistern.
Sicherheit durch Verkehrsberuhigung
Das Umfeld einer Bildungseinrichtung ist ein wichtiger Erfahrungsraum für Kinder und Jugendliche. Verkehrsberuhigende Maßnahmen sind ein zentrales Mittel, um einen sicheren Raum zu schaffen, in denen sie sich bewegen können. Den Schulen stehen dabei verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, eine Geschwindigkeitsreduktion im Umfeld zu erreichen. Eine gute Zusammenarbeit mit der Gemeinde ist dabei entscheidend.
Schulstraße
In einer Schulstraße wird die Fahrbahn temporär für den regulären Autoverkehr gesperrt und stattdessen für die Kinder und Jugendlichen geöffnet. Insbesondere zu Schulbeginn wird das Verkehrsaufkommen dadurch reduziert und Kinder wie auch Eltern werden ermutigt, einen Teil des Schulweges klimafreundlich und aktiv zurückzulegen. Die Schulstraße erlaubt das Gehen auf der Fahrbahn und das Radfahren in Schrittgeschwindigkeit. Anwohner:innen dürfen daher in der Zeit vor Schulbeginn und nach Schulende nur in Schrittgeschwindigkeit zu- und abfahren.
Schulstraße – Wiener Modell
Das „Wiener Modell“ setzt die Schulstraße als temporäre Fahrverbote für den Kfz-Verkehr um. Das bedeutet, dass auch Anrainer:innen in der verordneten Zeit nicht zu- oder abfahren dürfen. Weitere Informationen dazu finden Sie bei der Mobilitätsagentur Wien.
In der Praxis erfolgt die Sperre durch mechanische Scherengitter, Handschranken oder Poller – je nach lokalen Gegebenheiten wie Straßenbreite, Verfügbarkeit eines Stromanschlusses oder Unterstellmöglichkeiten für die Sperre. Freiwillige Eltern oder engagierte Personen stellen für einen gewissen Zeitraum vor und nach dem Schulbeginn die Sperre auf und räumen diese dann wieder weg.
Tempo 30 für „schutzbedürftige Bereiche“
Mit der 35. Novelle der StVO gab es für Gemeinden und Bildungseinrichtungen eine deutliche Verbesserung bei der Einführung einer Geschwindigkeitsreduktion wie Tempo 30. Denn in „besonders schutzbedürftigen Bereichen“ - dazu gehören vor allem Schulen - entfallen teure Gutachten und der „Nachweis einer Gefahr". Gemeinden können somit auf jenen Straßen vor Schulen, für die sie zuständig sind (also keine Landesstraßen), Tempo 30 erlassen. Dafür reicht eine einfache Mehrheit im Gemeinderat.
Wohnstraße
In der Wohnstraße ist die Durchfahrt von Fahrzeugen nicht erlaubt, ausgenommen davon ist nur der Fahrradverkehr und Fahrzeuge des Straßendienstes. Es ist allerdings erlaubt, die Fahrbahn zu betreten und zum Spielen zu nutzen.
Gut zu wissen: Kleine „Veranstaltungen“ in einer Wohnstraße müssen nicht angemeldet werden. Das ist nur bei lauter Musik der Fall.
So können Sie die Wohnstraße zum Beispiel auch spontan für einen Unterricht im Freien verwenden: Österreich zu Fuß
Begegnungszone
In der Begegnungszone wird die Fahrbahn von allen Verkehrsteilnehmenden - seien es Autofahrende, Radfahrende oder Zu-Fuß-Gehende - gleichberechtigt genutzt. Die Geschwindigkeit ist in der Regal auf 20 km/h beschränkt und der Kfz-Verkehr darf das Radfahren und Gehen nicht behindern. Im Gegensatz zu Wohnstraßen ist in Begegnungszonen die Durchfahrt gestattet, das Spielen auf der Straße ist allerdings nicht erlaubt.
Welche Variante am besten geeignet ist, ist von vielen verschiedenen Faktoren abhängig. Wenden Sie sich dazu an Ihre Gemeinde und arbeiten Sie gemeinsam an einer passenden Lösung.