Wichtiger Hinweis: Die Förderungsaktion „klimaaktiv mobil – Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement 2024“ konnte mit großem Erfolg frühzeitig beendet werden. Die zur Verfügung stehenden Förderungsmittel wurden zur Gänze ausgeschöpft und zahlreiche Projekte zur Umsetzung einer aktiven und klimaneutralen Mobilitätszukunft konnten initiiert werden. Wir danken für das große Interesse! Eine Fortführung bzw. Neuauflage der Förderungsinitiative klimaaktiv mobil kann 2025 unter der Voraussetzung einer ausreichenden Budgetverfügbarkeit erfolgen.
Über klimaaktiv mobil können Gemeinden und Städte, Betriebe, Vereine wie auch Privatpersonen Förderungen für den Bereich Aktive Mobilität einreichen – Die Anschaffung von Fahrrädern, Infrastrukturmaßnahmen für den Rad- und Fußverkehr, bewusstseinsbildende Aktionen sowie auch kleine und lokale Projekte werden unterstützt.
Was ist förderbar?
Grundsätzlich sind im Rahmen von klimaaktiv mobil alle Maßnahmen im Mobilitätsbereich förderbar, die in Österreich zu einer CO2-Einsparung führen. Eine wichtige Voraussetzung bei E-Mobilitätsprojekten ist der Einsatz von Strom bzw. Wasserstoff aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern (100 Prozent Ökostrom bzw. -wasserstoff).
Förderung für E-Fahrräder, (E-)Transporträdern und (E-)Falträdern
Betriebe, Kommunen und Vereine haben die Möglichkeit, sich bis zu 30 Prozent der Anschaffungskosten fördern zu lassen. Die Beiträge variieren nach Fahrradtyp zwischen 300 und 900 Euro. Für Privatpersonen gibt es zudem eine Förderung für (E-)Transportfahrräder und (E-)Falträder, die bis zu neun Monate nach dem Kauf eingereicht werden kann. Weiter Infos finden Sie auf der Seite der Förderabwicklungsstelle, der KPC.
Förderung für Fahrradabstellanlagen für Betriebe, Kommunen und Vereinen
Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine können für die Errichtung eines Fahrrad-Abstellplatzes eine Förderung beantragen. Die Förderung beträgt pro Abstellplatz mit Überdachung bis zu 400 Euro, für Abstellplätze ohne Überdachung bis zu 200 Euro. Zusätzlich können E-Ladepunkte mit 100 Euro gefördert werden.
Förderung für Radnetzausbauprogramme für Kommunen
Städte und Gemeinden werden bei Investitionen in überregionale bzw. regionale und kommunale Fahrradinfrastruktur unterstützt. Die Einbeziehung weiterer wichtiger Akteur:innen (weitere öffentliche Gebietskörperschaften, Nachbargemeinden, Bauträger, Betrieb und Verkehrsunternehmen) kann dabei zu einem erhöhten Fördersatz führen. Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der förderungsfähigen Kosten.
Förderung für den Fußverkehr mit einem Masterplan Gehen für Kommunen
Städte und Gemeinden werden bei Investitionen in die Fußverkehrsinfrastruktur unterstützt. Voraussetzung ist die Erstellung eines lokalen Masterplans Gehen beziehungsweise eines örtlichen Fußverkehrskonzeptes. Neben baulichen Maßnahmen, werden bewusstseinsbildende Aktionen wie auch immaterielle Projektleistungen (Planung, Studien, Gutachten und vieles mehr) unterstützt. Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der förderungsfähigen Kosten.
Weitere Förderungen für Mobilitätsmanagement in Betrieben und Kommunen
Neben derer Förderung für den Rad- und Fußverkehr werden weiters die Mitarbeiter:innenmobilität und Maßnahmen zur Verlagerung des Personenverkehrs wie auch Gütertransporte gefördert. Ebenfalls gefördert werden Sharing Modelle, Sammeltaxis wie auch der Betrieb von Shuttle-Verkehr, Betriebsbusse, Veranstaltungsmobilität und mehr.
Tipp: Viele Förderungen sind kombinierbar mit anderen Förderschienen. Unsere Beratungsprogramme können hier behilflich sein.