© klimaaktiv mobil/Stephan Huger

Förderung für Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement

Die Förderaktion „klimaaktiv mobil – Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement 2025“ wurde mit großem Erfolg frühzeitig beendet. Die zur Verfügung stehenden Förderungsmittel sind zur Gänze ausgeschöpft.

Der Beitrag dient zur Information über Inhalte und Schwerpunkte der bisherigen Förderung.

© klimaaktiv mobil/Stephan Huger

Mit dem Aktionsprogramm „klimaaktiv mobil – Aktive Mobilität & Mobilitätsmanagement“ unterstützt das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Gemeinden, Städte, Betriebe, Vereine und Privatpersonen bei der Umsetzung klimafreundlicher Mobilitätsmaßnahmen. Gefördert werden die Anschaffung von (E-)Fahrrädern, Infrastrukturmaßnahmen für Rad- und Fußverkehr, Aktionen zur Bewusstseinsbildung sowie lokale Klimaschutzprojekte, die zur Reduktion von CO₂-Emissionen im Verkehr beitragen.

Die Förderaktion „klimaaktiv mobil – Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement 2025“ wurde mit großem Erfolg frühzeitig beendet. Die zur Verfügung stehenden Förderungsmittel sind zur Gänze ausgeschöpft.
Eine Fortführung oder Neuauflage der Förderungsinitiative klimaaktiv mobil kann im Fall einer ausreichenden Budgetverfügbarkeit erfolgen.

Was ist förderbar?

Im Rahmen von klimaaktiv mobil sind grundsätzlich alle nachhaltigen Mobilitätsmaßnahmen förderbar, die in Österreich zu einer CO₂-Einsparung führen. Eine zentrale Voraussetzung für E-Mobilitätsprojekte ist der Einsatz von Strom aus 100 Prozent erneuerbaren Energieträgern.

Gut zu wissen: Viele Förderungen sind mit anderen Förderschienen kombinierbar. Unsere Beratungsprogramme können hier behilflich sein.

Fahrradabstellanlagen - Betriebe, Kommunen und Vereine

Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine können eine Förderung für die Errichtung von Fahrradabstellanlagen beantragen. Voraussetzung ist die Errichtung von mindestens zehn Stellplätzen für Fahrräder. 

Wird zusätzlich eine E-Ladestation errichtet, muss der dafür genutzte Strom ausschließlich aus erneuerbaren Energieträgern stammen. Förderhöhe: 100 Euro pro Fahrradabstellplatz sowie weitere 100 Euro pro E-Ladepunkt mit einer Abgabeleistung von bis zu 5 kW. Die Förderung ist mit maximal 30 Prozent der förderungsfähigen Kosten begrenzt.

© AEA/Andrea Leindl

Radnetzausbauprogramme - Kommunen

Gefördert werden Investitionen in die Radinfrastruktur zum Ausbau überregionaler, regionaler und kommunaler Radnetze mit dem Ziel, wichtige Verbindungen von lokalen Zentren zu schaffen und den Radverkehr an Bahnhöfe und Haltestellen des öffentlichen Verkehrs anzubinden.  

Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der förderungsfähigen Kosten:

  • 40 Prozent Basisfördersatz
  • weitere 5 Prozent bei der Umsetzung baulicher Maßnahmen zur besseren Erreichbarkeit der Haltestellen des öffentlichen Verkehrs
  • weitere 5 Prozent bei der Umsetzung bewusstseinsbildender Maßnahmen

Die Förderung ist zudem auf 130 Euro pro Einwohner:in im Planungsgebiet und Jahr begrenzt.

(E-)Transporträder und (E-)Falträder - Private

Privatpersonen haben die Möglichkeit, sich je nach Fahrradtyp bis zu 500 bzw. 900 Euro fördern zu lassen. Die Förderung ist jedenfalls mit maximal 50 Prozent der förderungsfähigen Kosten begrenzt. Bei Fahrrädern mit Elektroantrieb ist der Einsatz von Strom aus erneuerbaren Energieträgern Voraussetzung für die Einreichung.

© BMIMI/Andrea Leindl

Fußverkehr - Kommunen

Gefördert werden Investitionen zur Aufwertung der Fußverkehrsinfrastruktur mit dem Ziel einer fußverkehrsfreundlichen Stadtgestaltung, der Vermeidung von Umwegen und Förderung von kurzen Wegen sowie der Erhöhung der Durchlässigkeit. Zu den förderbaren Maßnahmen gehören unter anderem die erstmalige Umgestaltung von Straßen zu Fußgängerzonen, Begegnungszonen oder Wohnstraßen, wie auch die Gehsteigverbreiterung, barrierefreie Verbindungen sowie bewusstseinsbildende Maßnahmen. Voraussetzung ist die Erstellung eines lokalen Masterplans Gehen beziehungsweise eines örtlichen Fußverkehrskonzeptes. 

Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der förderungsfähigen Kosten:

  • 40 Prozent Basisfördersatz
  • weitere 5 Prozent bei der Umsetzung von zusätzlich mindestens zwei Maßnahmen aus dem Bereich bauliche Maßnahmen, davon mindestens eine Maßnahme zur besseren Erreichbarkeit der Haltestellen des öffentlichen Verkehrs
  • weitere 5 Prozent bei der Umsetzung bewusstseinsbildender Maßnahmen

Die Förderung ist zudem auf 130 Euro pro Einwohner:in im Planungsgebiet und Jahr begrenzt.

© AEA/Olivia Halwachs

Weitere Förderungen - Betriebe, Kommunen und Vereine

Neben der Förderung des Rad- und Fußverkehrs werden weitere Maßnahmen für eine klimafreundliche Personenmobilität gefördert, darunter Sharing-Modelle, Mikro-ÖV-Systeme, Mobilitätszentralen und die Organisation von Veranstaltungsmobilität. Darüber hinaus wird die Verlagerung auf umweltfreundliche Gütermobilität unterstützt.

Alle Details zu den Förderkriterien, Einreichfristen und Formularen finden Sie im klimaaktiv mobil Förderleitfaden 2025 sowie auf der Website der Kommunalkredit Public Consulting (KPC)

Erfahren Sie mehr

Ansicht von oben über eine Straße mit anliegendem Gehweg und Radweg. Zu sehen sind Räder, ein Transportrad, Bus, Elektroauto, viele zu Fuß gehende © klimaaktiv mobil/Stephan Huger

Mobilitätsmasterplan 2030

Österreichs Strategie für die Mobilität
2 Personen gehen am Weg entlang, eine davon schiebt ein Fahrrad © istock.com/Sasiistock

Masterplan Radfahren und Masterplan Gehen

Österreichs Strategien für die Aktive Mobilität
Ein breiter Geh- und Radweg mit Kindern auf Roller und Rad. Dahinter eine Straße mit Bus und E-Auto © klimaaktiv mobil/Stephan Huger

Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen

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