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Förderungen für Elektromobilität in Österreich

Elektromobilität wird in Österreich durch zahlreiche Förderprogramme unterstützt, die Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden und Vereinen den Umstieg auf umweltfreundliche Mobilität erleichtern. Erfahren Sie mehr über Förderprogramme wie eMove für E-Busse, E-Nutzfahrzeuge, E-Autos und Ladeinfrastruktur.

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Das sollten Sie wissen

eMove Austria

eMove Austria bildet das Dach für alle Förderprogramme zur E-Mobilität.

Fördergegenstand

Gefördert werden emissionsfreie Nutzfahrzeuge, Busflotten, Individualfahrzeuge sowie die Ladeinfrastruktur.

Fördertopf

Insgesamt stehen für alle Bereiche rund 480 Millionen Euro im Fördertopf bereit.

Ladepunkte

Ende 2024 waren in Österreich rund 27.000 öffentliche Ladepunkte vorhanden - auf den Ausbau wird ein besonderer Fokus gelegt.

Was ist eMove Austria?

„eMove Austria“ bündelt alle Förderprogramme zur E-Mobilität unter einem gemeinsamen Dach. Für die Jahre 2025 und 2026 stehen insgesamt rund 480 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel fließen in vier Programmsäulen. 

  • eCharge: Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur

  • eBus: Förderung emissionsfreier Busflotten im öffentlichen Verkehr

  • eTruck: Förderung emissionsfreier Nutzfahrzeuge und Infrastruktur

  • eRide: Förderung aller Individual-E-Fahrzeuge im privaten und betrieblichen Bereich.

Auf die Ladeinfrastruktur in Österreich soll innerhalb des Förderprogrammes ein besonderer Fokus gelegt werden. Im Jahr 2026 stehen 30 Millionen Euro für den Ausbau von Schnellladestationen bereit. Vor allem ländliche Gebiete soll davon profitieren.

eCharge: Ladeinfrastruktur

Das Förderprogramm LADIN fördert den Aufbau von Schnellladestationen ab 50 kW Leistung – insbesondere in bisher unterversorgten Regionen abseits der großen Hauptverkehrsachsen. Voraussetzung ist, dass der Strom aus erneuerbaren Energien stammt. Im Jahr 2024 wurden bereits mehr als 200 zusätzliche Ladepunkte errichtet. Dadurch reduzierte sich die durchschnittliche Entfernung zur nächsten Schnellladestation auf weniger als sechs Kilometer.

Förderung: Die Förderquote beträgt bis zu 60 Prozent für öffentliche Schnellladestationen.

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eBus: Dekarbonisierung des öffentlichen Verkehrs

Das Förderprogramm EBIN unterstützt Verkehrsbetriebe bei der Umstellung ihrer Busflotten auf emissionsfreie Antriebe. Bis zum zweiten Quartal 2026 sollen mindestens 579 Fahrzeuge ohne Abgasemissionen auf die Straßen kommen und die notwendige Infrastruktur dazu errichtet werden.

Förderung: Die Förderquote beträgt bis zu 60 Prozent für Fahrzeuge und Infrastruktur.

eTruck: Emissionsfreie Nutzfahrzeuge

Mit dem Förderprogramm ENIN werden Unternehmen bei der Transformation ihrer Lkw-Flotten der Klassen N2 und N3 auf emissionsfreie Antriebstechnologien unterstützt. Zwar hat der Anteil batterieelektrischer Fahrzeuge (BEV) im Jahr 2024 bereits die Marke von 3 Prozent erreicht, dennoch bleibt der Gesamtbestand niedrig. Grund dafür sind die hohen Investitionskosten und eine bislang unzureichende Ladeinfrastruktur.

Förderung: Die Förderquote beträgt bis zu 60 Prozent der Mehrkosten für Fahrzeuge. Darüber hinaus werden bis zu 40 Prozent der Kosten für Lade- oder Betankungsinfrastruktur übernommen.

eRide: Individual-E-Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur

Die Förderschiene eRide wird über umweltfoerderung.at  abgewickelt. Einige der Förderungen sind auch für Privatpersonen offen.

E-Zweiräder (Betriebe, Gemeinden und Private)

Gefördert wird die Anschaffung neuer Zweiräder der Klassen L1e und L3e mit reinem Elektroantrieb (E-Mopeds und E-Motorräder). Eine Förderung ist nur möglich, wenn die Fahrzeuge ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden. Frist: 31. März 2026, abhängig von Budgetverfügbarkeit.

Fahrzeugklasse E-Mobilitätsbonus - Importeursanteil E-Mobilitätsbonus - Bundesförderung

E-Mopeds (L1e)

350 Euro

600 Euro

E-Leichtmotorräder (L3e ≤ 11 kW)

500 Euro

1.200 Euro

E-Motorräder (L3e > 11 kW)

500 Euro

1.800 Euro

Standsäulen und Wallboxen (Betriebe und Gemeinden)

Gefördert wird die Errichtung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Form von Standsäulen und Wallboxen, die ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energieträgern bereitstellen. 

Die Förderung ist auf 30 Prozent der umweltrelevanten Investitionskosten begrenzt und kann somit auch geringer als die Pauschale sein. Frist: 31. März 2026

Kommunikationsfähige Ladestationen oder kommunikationsfähige intelligente Ladekabel (Private)

Gefördert wird die Anschaffung einer neuen E-Ladeinfrastruktur, wie etwa kommunikationsfähige Ladestationen (Wallboxen) oder intelligente Ladekabel. Dabei darf ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energieträgern als Antriebsenergie für Elektrofahrzeuge abgegeben werden.

Die Förderung ist auf 50 Prozent der umweltrelevanten Investitionskosten begrenzt und kann somit auch geringer als die Förderungspauschale ausfallen. Frist: 31. März 2026

(E-)Transporträder und (E-)Falträder (Private)

Gefördert werden Transporträder und Falträder mit und ohne elektronischem Antrieb.

  • (E-)Transporträder: Das Zuladegewicht exkl. Fahrer:in muss mindestens 60 kg betragen, die Leistung maximal 600 W und die Höchstgeschwindigkeit maximal 25 km/h
  • (E-)-Falträder: Das Faltmaß darf 110x80x40 cm nicht überschreiten

Bitte beachten Sie, dass eine Förderung von Fahrrädern mit Elektroantrieb nur möglich ist, wenn der Strom ausschließlich aus erneuerbaren Energieträgern stammt.
Gefördert werden zudem nur solche Fahrzeuge, für die beim Kauf ein großes, kostenfreies Fahrradservice gewährt wurde.

Transporträder werden mit 900 Euro und Falträder mit 500 Euro pauschal gefördert, jedoch maximal 50 Prozent der förderungsfähigen Kosten. Frist: 27. Feber 2026

© BMIMI/Andrea Leindl

Zero Emission Mobility 

Dieses Programm zielt darauf ab, Forschung und Entwicklung im Bereich emissionsfreier Mobilität voranzutreiben. Förderfähig sind Projekte, die auf nachhaltige und innovative Mobilitätslösungen setzen, einschließlich der Integration von E-Mobilität in größere Systeme. Das Forschungsprogramm ist bis zum 31. Dezember 2026 geöffnet.

Details zur Förderung finden Sie auf der Seite der Förderabwicklungsstelle, der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG)

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